„Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten ausführlich zu den verschiedenen Alternativen für eine Zahnfüllung. Gemeinsam mit ihren Patienten oder ihren Patientinnen entscheiden sie, welches Füllungsmaterial individuell am besten geeignet ist“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V.
Seit dem 1. Januar 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Seitenzähne selbsthaftende Füllungen wie sogenannte Glasionomerzemente aus speziellen Glas-Pulvern. Für diese ausreichende und zweckmäßige Grundversorgung entstehen Patienten keine zusätzlichen Kosten. Die selbsthaftenden Füllungen können direkt an die Zahnoberfläche binden und benötigen daher keine Klebemittel. Sie sind dadurch einfach und sicher anzuwenden. In begründeten Ausnahmefällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für Bulk-Fill-Füllungen, also einfach zu verarbeitende Kunststoffe.
Wählen Patienten eine höherwertigere Versorgung wie z.B. eine Komposit-Füllung, ist diese aufwändiger. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten in Höhe der Grundversorgung. Darüber hinaus anfallenden Kosten müssen Versicherte selber tragen.
Amalgam besteht etwa zur Hälfte aus Quecksilber. Dieser als potenziell giftig geltende Stoff ist im Amalgam jedoch fest gebunden. Aus ausgehärteten Amalgam-Füllungen tritt kein messbares Quecksilber aus. Nur das Legen und Entfernen von Amalgam-Füllungen setzt geringe Mengen Quecksilber frei. Daher gilt: So lange die Füllungen nicht beschädigt sind, besteht kein Anlass sie auszuwechseln. Erst wenn die Amalgam-Füllungen undicht sind oder sich ein Spalt zum Zahn gebildet hat, müssen sie entfernt werden. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt überprüft die Füllungen regelmäßig bei den Kontrolluntersuchungen. Das Amalgam-Verbot betrifft also nur neue Füllungen. Und die kommen seit dem 1. Januar 2025 nur noch dann zum Einsatz, wenn sie aus zahnmedizinischen Gründen zwingend notwendig sind. Dies kann z.B. bei Allergien der Fall sein oder bei Menschen, die sich nur unter Narkose behandeln lassen.