Scharbeutz.
Die saisonale Öffnung der Scharbeutzer Fußgängerzone steht an: Ab Freitag, 1. November, darf der allgemeine Kfz-Verkehr auf der Strandallee zwischen Fischerstieg und Seestraße wieder fahren. Die Strandallee ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße von Timmendorfer Strand Richtung Seestraße, nur Fahrradfahrer dürfen in beide Richtungen fahren. Zudem ist die Strandallee in genanntem Abschnitt verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, in dem die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt. Ausgenommen bleibt der Ostseeplatz vor der Seebrücke beziehungsweise der Seebrückenbaustelle, der Fußgängerzone bleibt.Die Strandallee ist regelmäßig während der Saison von April bis Ende Oktober im Zentrum zwischen Fischerstieg und Seestraße für Autos gesperrt.
saj