Im Rahmen der Veranstaltung wird über die 6. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nr. 40“ der Innenentwicklung im Ortsteil Timmendorfer Strand, für das Gebiet südlich der Bundesstraße 76, westlich der Landesstraße 181 bzw. für die Bebauung am Vogelsang und der Hauptstraße, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB berichtet. Aufgrund der erstmaligen Festsetzung eines urbanen Gebietes in der Gemeinde Timmendorfer Strand, möchte die Gemeinde betroffene Einwohner und Interessierte über die Bedeutung des urbanen Gebietes und deren Auswirkung noch einmal aufklären. Fragen und Anregungen sollen ebenfalls erläutert und diskutiert werden.
Fragen zur Veranstaltung beantwortet der Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz unter 04503/807-125 (m.knoop@timmendorfer-strand.org) oder 04503/807-124 (s.suske@timmendorfer-strand.org).