Eutin.
Am 1. April endete die Möglichkeit, die Strände von Scharbeutz und Haffkrug mit Hund und Pferd zu erkunden.Das Verbot gilt bis 30. September. Für Hunde gibt es gekennzeichnete Auslauffläche, ansonsten gilt Anleinpflicht. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht von Hunden oder das Mitnahmeverbot am Strand kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.