Scharbeutz.
Autos sind in der Scharbeutzer Fußgängerzone wieder erlaubt: Seit 1. November ist die Fußgängerzone zwischen Fischerstieg und Seestraße saisonal für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Die Straße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Seestraße ausgewiesen. Ein entgegengesetztes Befahren der Strandallee ist nur für Radfahrer möglich. Der Streckenabschnitt ist zudem als verkehrsberuhigter Bereich (max. 20 km/h) ausgewiesen. Ausgenommen von dieser Regelung bleibt wie auch in den Jahren zuvor der Ostseeplatz, der als Fußgängerzone bestehen bleibt.