Über das Vermögen der Eutiner Festspiele gGmbH wurde am 24. Juni ein vorläufiges Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet. Bei dem Insolvenzantrag handelt es sich nach Angaben des Amtsgerichts Eutin um einen Fremdantrag. Das heißt: Nicht die Festspielgesellschaft selbst, sondern ein Gläubiger hat den Antrag gestellt. Wichtig ist: Ein Insolvenzverfahren ist bislang nicht eröffnet worden, und das Verfahren befindet sich noch in der Prüfungsphase. Der gerichtlich bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Maik Gareis prüft derzeit als Sachverständiger, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist. Er erstellt dazu ein Gutachten für das Insolvenzgericht.
Das Amtsgericht Eutin hatte auf Anfrage Mitte August erklärt, dass das in Auftrag gegebene Insolvenzgutachten noch nicht vorliege. Eine erneute Nachfrage von vergangener Woche ergab einen unveränderten Stand. Das heißt auch: Wann es zu einer Entscheidung über den Eröffnungsantrag kommt, ist bislang nicht absehbar. Laut Amtsgericht erstattet der Sachverständige und vorläufige Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht regelmäßig Zwischenberichte. Über deren Inhalte könne keine Auskunft erteilt werden. Es sei nicht ungewöhnlich, wenn Ermittlungen im Eröffnungsverfahren mehrere Monate andauern.
Die Rückabwicklung des Ticketverkaufs für die abgesagte Festspielsaison ist offenbar noch nicht abgeschlossen. Darauf lassen E-Mails schließen, die die LN-Redaktion in den vergangenen Wochen erhalten hat. In diesen berichten Inhaberinnen und Inhaber von Festspielkarten, dass sie noch auf das Geld für erworbene Tickets warten. Was für sie relevant sein könnte: Das Amtsgericht hat Sicherungsmaßnahmen angeordnet, wonach „Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam“ sind. Das heißt: Während des laufenden Eröffnungsverfahrens können Auszahlungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters stattfinden. Dadurch soll das vorhandene Vermögen gesichert und eine unzulässige Bevorzugung einzelner Gläubiger verhindert werden.
Die Festspielgesellschaft hatte dazu im Juli erklärt, dass es eine Auszahlung erst nach Sichtung und Prüfung aller Unterlagen sowie nach Abschluss der Verhandlungen mit der Stadt Eutin geben könne. Gemeint sind damit Gespräche zwischen der Stadt und der Eutiner Festspiele gGmbH über den Verkauf des Festspiel-Inventars. Die Geschäftsführung der Festspiele hatte damals betont, man arbeite daran, dass niemand auf seinen Ticketkosten sitzen bleibe. Ob die Bedienung der Kundinnen und Kunden maßgeblich vom Erfolg des Verkaufs abhängt, ließ die Gesellschaft offen. Zwei weitere Anfragen der LN-Redaktion von Ende August und Mitte September – unter anderem zu den konkreten Bedingungen für einen Wiederanlauf der Rückerstattungen, der Zahl der betroffenen Karteninhaber und dem Verhandlungsstand – blieben inhaltlich unbeantwortet. Die Festspiele verwiesen telefonisch auf einen späteren Zeitpunkt. Die Stadt Eutin teilte mit, dass der Ankauf des Inventars nicht abgeschlossen sei.
Das Amtsgericht teilt mit, dass für Gläubiger relevante Entscheidungen – etwa die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung des Insolvenzantrags – umgehend öffentlich bekanntgegeben werden. Diese Beschlüsse sind im zentralen Bekanntmachungsportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.deabrufbar.
Nach dem kurzen Konzertsommer in diesem Jahr sollen die Eutiner Festspiele 2027 wieder stattfinden. Die Stadt Eutin kooperiert dabei nach einem Beschluss der Stadtvertretung aus dem April mit dem Schleswig-Holstein Musik Festival (SHMF). Das SHMF werde demnach als Dienstleister 34 Veranstaltungen, inklusive Gastspielen, einschließlich einer szenischen Produktion pro Jahr in Eutin zur Aufführung bringen. Die künstlerische Leitung und die Programmgestaltung obliegen dabei dem SHMF. Die Stadt prüft außerdem, ob die Anzahl der Veranstaltungstage auf der Seebühne erweitert werden kann.