Süsel plant Steuer auf Zweitwohnungen
30 bis 40 Eigentümer sind betroffen – die Entscheidung fällt im Dezember.

Die klamme Gemeinde Süsel denkt über die Einführung eines Zweitwohnungssteuersatzes nach, um neue Einnahmen zu generieren.Foto: Bend Strebel
Süsel/Eutin. Die Gemeinde Süsel bereitet die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum kommenden Jahr vor. Damit reagiert die Kommune auf ihren defizitären Haushalt und Vorgaben der Kommunalaufsicht: Das schleswig-holsteinische Innenministerium mahnt klamme Gemeinden regelmäßig an, sämtliche eigenen Einnahmequellen voll auszuschöpfen.

„Wir wollen den Bürger nicht schröpfen“, sagt Süsels parteiloser Bürgermeister Adrianus Boonekamp. Deshalb habe man auch davon Abstand genommen, etwa den Hebesatz der Grundsteuer anzuheben. Dennoch müsse die Gemeinde finanziell zusehen, wo sie bleibe, betont der Verwaltungschef.

Wie viel Geld die neue Steuer in die Gemeindekasse spülen wird, ist noch unklar. Doch zeichnen sich nach einer monatelangen Bestandsaufnahme erste Richtwerte ab. Die Verwaltung hat anhand von Grundsteuer- und Melderegisterdaten rund 228 potenzielle Eigentümer und Nebenwohnsitzinhaber ermittelt und angeschrieben. Das geht aus einer Ausschussvorlage hervor.

Die Auswertung der Antworten habe die Zahl der relevanten Fälle laut Verwaltung jedoch erheblich reduziert. Zahlreiche Objekte fielen aus der Wertung, weil sie dauerhaft an Dritte vermietet seien oder sich wegen baulicher Mängel – wie fehlender Heizung oder Sanitäreinrichtungen – gar nicht zum Wohnen eignen würden.

In anderen Fällen handelte es sich um veraltete Melderegistereinträge, etwa von längst ausgezogenen Kindern, deren ehemalige Zimmer im Elternhaus noch als Nebenwohnsitz geführt wurden. Übrig geblieben sind laut Vorlage nach derzeitigem Stand 30 bis 40 steuerpflichtige Zweitwohnungen.

Auf Grundlage dieser Zahlen hat die Verwaltung das jährliche Steueraufkommen bei unterschiedlichen Steuersätzen vorläufig berechnet. Bei einem Satz von zehn Prozent – wie er in der Nachbarstadt Eutin gilt – lägen die Einnahmen rechnerisch bei rund 136.000 Euro im Jahr.

Die Verwaltung signalisierte jedoch bereits, dass Süsel strukturell weder mit Eutin noch mit den klassischen Ostseebädern vergleichbar sei. Kerstin Stein-Schmidt, Sprecherin der Verwaltungsgemeinschaft Eutin-Süsel, teilte mit, dass sich der Steuersatz „bei Einführung voraussichtlich im unteren Bereich bewegen“ werde.

Bei einem Steuersatz von fünf bis sechs Prozent lägen die jährlichen Bruttoeinnahmen laut der Ausschussvorlage zwischen rund 68.000 und 82.000 Euro.

Die möglichen finanziellen Folgen für die einzelnen Eigentümer hat die Verwaltung in Modellrechnungen ebenfalls vorab errechnet. So müsste der Besitzer eines älteren Einfamilienhauses – 125 Quadratmeter, Baujahr 1960 – bei einem sechsprozentigen Satz mit einer jährlichen Belastung von rund 2750 Euro rechnen. Bei einem neueren, kleineren Apartment – 45 Quadratmeter, Baujahr 2014 – wären es rund 885 Euro im Jahr.

Wer sein Haus oder seine Wohnung dauerhaft an Dritte vermietet und sich dabei keine Eigennutzung vorbehält, ist von der Steuer nicht betroffen. Eine bloße Ferienvermietung reicht dafür laut Verwaltung aber nicht aus. Entscheidend ist, dass die Verfügungsgewalt vollständig abgegeben wird.

Angaben dazu, wie viele der ursprünglich 228 angeschriebenen Fälle klassische Ferienhäuser betrafen, liegen der Gemeinde nicht vor.

Zahlen der Verwaltung zeigen, dass die Nachfrage nach Übernachtungen in der nahe der Ostsee gelegenen Gemeinde zuletzt spürbar gestiegen ist: von gut 18.000 gewerblichen Übernachtungen im Jahr 2019 auf mehr als 28.600 im Jahr 2024.

Im zurückliegenden Finanzausschuss der Gemeinde beschlossen die Politikerinnen und Politiker, dass die Verwaltung auf der Grundlage der vorliegenden Daten eine Zweitwohnungssteuersatzung für Süsel erarbeiten soll. Ziel ist es, die Steuer ab dem 1. Januar 2027 erstmals zu erheben.

Bis dahin steht der Verwaltung noch ein bürokratischer Aufwand bevor: Für jeden Einzelfall müssen Bodenrichtwerte ermittelt, elektronische Akten angelegt und Steuerkonten eingerichtet werden. Den formalen Grundsatzbeschluss und die Satzung soll die Gemeindevertretung im Dezember beschließen.

Süsel ist eine der wenigen Gemeinden in Ostholstein, in der es bislang keine Zweitwohnungssteuer gibt. Die Pläne zur Einführung waren bereits 2025 konkreter geworden. In einigen Orten des Kreises hatte es in den vergangenen Jahren wiederholt Rechtsstreitigkeiten rund um die Zweitwohnungssteuer gegeben. bes
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