Wahnvorstellungen im Gericht und die Nationalhymne als letzte Worte
Vasen-Attacke auf den eigenen Partner: Prozess in Oldenburg gegen 60-Jährige aus Heiligenhafen endet mit Freispruch.

Der Saal des Amtsgericht Oldenburg war wohl der falsche Ort für diese Angeklagte: Bei der Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung offenbarte die Heiligenhafenerin schwere seelische Störungen.Foto: Dirk Schneider
Oldenburg. Die Angeklagte kann schon beim Warten auf dem Flur kaum den Mund halten. Es ist allerdings schwer, sie zu verstehen. Sie zischt und nuschelt. Ihr lautstarkes Kauderwelsch besteht aus mehreren Sprachen. Im großen Saal des Amtsgerichts Oldenburg wird sie kaum verständlicher.

Die 60-jährige Frau aus Heiligenhafen ist angeklagt, ihren Lebensgefährten mehrfach mit einer Vase auf den Kopf geschlagen zu haben. In der Verhandlung rückt der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung in den Hintergrund.

Die ersten Anzeichen einer psychischen Störung zeigen sich bereits bei der Feststellung der Personalien. Bei der Frage nach der Schreibweise ihres Namens beginnt Elisabeth A. (Name geändert) einen langen Vortrag über die Umwandlung von Buchstaben aus dem polnischen Alphabet.

Auch Geburtsort und -datum werden diskutiert. „Ich habe keine Ahnung, wann und wo ich geboren bin“, sagt die Angeklagte. Das ist einer der wenigen verständlichen Sätze in ihren Ausführungen.

Während der Verlesung der Anklage schweift ihr Blick unstet hin und her. Der Staatsanwalt wirft Elisabeth A. vor, Anfang März 2025 ihren Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung grundlos mit einer schweren Glasvase niedergeschlagen zu haben. Der ebenfalls 60-jährige Mann habe dadurch eine Schädelprellung und vier Kopfplatzwunden erlitten, die in einer Klinik von einem Notarzt versorgt worden seien.

Die Angeklagte steht auf und „will spontan etwas dazu sagen“. Sie könne sich zwar nicht an alles erinnern, aber: „Wenn ich angegriffen werde, dann wehre ich mich.“ Und dann werde der Angreifer so außer Gefecht gesetzt, dass er nicht mehr in der Lage sei, weiterzumachen. „Es geht um meine Sicherheit.“

Der Verteidiger fragt, ob diese Aussage für diesen konkreten Fall oder im Allgemeinen gelte. Sie spricht von einer unsichtbaren Kraft, von Kreaturen und Stimmen, die sie höre. Auch von KGB-Agenten ist die Rede. Er hakt nach, ob damals Alkohol getrunken worden sei. Sie antwortet, dass sie weder trinken noch essen dürfe.

Der Geschädigte, der angibt, mit der Angeklagten verlobt zu sein, was diese kategorisch verneint – ihr Ehemann lebe auf einer Yacht in der Adria –, stellt die ganze Situation als Unfall dar. Er sei stark betrunken nach Hause gekommen, gestolpert und gestürzt. „Ich lag auf dem Boden und bin mehrfach gegen die Vase geknallt“, sagt er.

Das Problem: Der Notarzt schloss damals multiple Sturzverletzungen aus und notierte Fremdeinwirkung. Die Polizei befragte damals den Zeugen und nahm die Version des Schlagens mit einer Vase zu Protokoll. „Wie er sich diesen Widerspruch erkläre“, fragt der Richter. „Ab einer bestimmten Promillezahl rede ich Scheiße“, sagt der Zeuge. Und er habe regelmäßig mehr als vier Promille. „Ich bin starker Alkoholiker.“

Zudem sei die Polizei schon mehrfach von den Nachbarn wegen vermeintlich häuslicher Gewalt gerufen worden. „Wenn wir uns streiten und anschreien wie verrückt – dann hört sich das gefährlich an, aber es gab nie eine körperliche Auseinandersetzung“, betont der Zeuge.

Tatsächlich liefert Elisabeth A. wenig später eine unfreiwillige Kostprobe eines solchen unkontrollierten Wutausbruchs. Während die sachverständige Gutachterin eine erste Einschätzung zu den psychischen Erkrankungen der Angeklagten abgibt, steigert sich diese in Wahnvorstellungen hinein. Mit fixierendem Blick und wild gestikulierend beschimpft sie die Psychologin in einer immer wütender wirkenden Tirade.

Der Zeuge versucht, mäßigend auf seine Freundin einzuwirken. Der Versuch scheitert. Auch das Angebot, die Sitzung für eine kurze Beruhigung an der frischen Luft zu unterbrechen, verhallt ungehört. Nach ein paar Minuten macht der Richter eine letzte und deutliche Ansage. Das Machtwort zeigt Wirkung. Elisabeth A. verstummt.

Der Staatsanwalt verzichtet auf eine Würdigung der Beweisaufnahme und fordert unabhängig von der Frage, was tatsächlich vorgefallen ist, einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.

Die Angeklagte klatscht begeistert in die Hände. Anstelle von letzten Worten singt Elisabeth A. mit voller Inbrunst die Deutsche Nationalhymne.

Der Richter folgt dem Antrag: „Es ist offensichtlich, dass die Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.“ Eigentlich hätte „dieser Fall gar nicht vor einem Strafgericht verhandelt werden dürfen“, sagt er. Leider sei das Ausmaß der krankhaften seelischen Störung nicht bekannt gewesen. „Und dieser Gerichtssaal war nicht der richtige Ort, um das festzustellen.“ Da die angeklagte Tat nicht bewiesen wurde und sogar vom Geschädigten bestritten werde, habe der Vorwurf vom Vasen-Schlag kein weiteres juristisches Nachspiel, erklärt der Richter. Allerdings sehe er den Bedarf für medizinische Hilfe und werde entsprechende Schritte empfehlen und einleiten. dis
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