Scharbeutzer wegenLGBT-Hass-Post vor Gericht
Hacker-These bleibt unbewiesen – Amtsgericht Eutin stellt Verfahren ein –Angeklagter hatte sehr auf einen Freispruch gehofft.

Wegen eines Hasskommentars gegen die LGBT-Community auf Instagram musste sich ein 35-jähriger Scharbeutzer vor dem Amtsgericht Eutin verantworten.Foto: Agentur 54°
Eutin/Scharbeutz. Die Tat liegt schon zweieinhalb Jahre zurück. Doch durch aktuelle Entwicklungen bekommt die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Eutin eine besondere Brisanz. Einem 35-jährigen Scharbeutzer wird vorgeworfen, im Internet einen Hasskommentar gegen die queere Community gepostet zu haben. Jetzt ist er wegen Volksverhetzung angeklagt.

Konkret geht es um einen Post, den Alexander V. im Dezember 2023 auf Instagram veröffentlicht haben soll. Demnach habe er ein Video der Tagesschau, das über die Einstufung und Verfolgung von Homosexuellen in Russland als Terroristen und über islamische Zwangstherapien für queere Menschen in Malaysia berichtet, mit dem Satz „Richtig so! Tod für LGBT!“ kommentiert.

Die Anklage wurde erstmals im August 2025 verhandelt und ausgesetzt. IT-Experten sollten die Angaben des Angeklagten prüfen und weiter ermitteln. Alexander V. hatte damals erklärt, dass sein Internetanschluss gehackt worden sei und eine ihm unbekannte Person auf seinen Meta-Account zugegriffen habe. Da die Konten miteinander verknüpft gewesen seien, habe sich dies auf seine Kontrolle von Facebook, Instagram und WhatsApp ausgewirkt. „Ich hatte alles unter einem Passwort gesichert“, sagt Alexander V.

Die Dienste seien nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar gewesen. In der Folge habe er neue E-Mail-Adressen eingerichtet und sämtliche Passwörter geändert. Im Zuge dieser Maßnahmen habe er festgestellt, dass der oder die Hacker einige Nachrichten über seine Accounts versendet hätten. Festgestellt habe er all dies, nachdem die Strafanzeige zu dem Post bei ihm eingegangen sei.

Aufgrund einiger Probleme bei einem Providerwechsel vermutet Alexander V., dass seine Daten bereits 2021 durch einen Identitätsdiebstahl in die Hände der Hacker gefallen seien. Sein damaliger Internetanbieter Vodafone sei durch einen Cyberangriff von einem riesigen Datenleck betroffen gewesen. Im Rückblick würde dies einige ungewöhnliche Störungen erklären, behauptet Alexander V.

Seine umfangreichen Recherchen belegte der 35-jährige Fachinformatiker mit allerlei Screenshots, die seine Unschuld beweisen sollen. Dazu zählen unter anderem Bilder von Metadaten, die zeigen, dass sich mehrfach ein iPhone auf seinem Instagram-Account eingeloggt habe. Er besitze und nutze aber keine Apple-Geräte und deren Betriebssystem – er selbst spricht von „iPhones, Macbooks und IOS“ – sondern verwende „Samsung-Handys mit Android“ und „Laptops mit Windows“.

Er gehe davon aus, dass die Fremdzugriffe noch immer möglich seien. Potenzielle Lücken habe er nicht geschlossen, um Ermittlern deren Existenz und damit auch seine Unschuld beweisen zu können. Allerdings sei noch nichts geschehen.

Die Frage des Verteidigers, was die Nachermittlungen ergeben hätten, konnten weder die Staatsanwältin noch die Richterin beantworten. Angesichts dieser Situation regte die Richterin an, das Verfahren trotz des aktuellen öffentlichen Interesses auch ohne Auflagen einzustellen.

Der Angeklagte, der bis zuletzt auf einen Freispruch hofft, nimmt das Angebot zähneknirschend an, „um die ganze Sache endlich abzuschließen“. In seinem letzten Wort lässt er seinem Frust freien Lauf: „Mein Leben wurde ruiniert, ich habe meinen Job verloren, und nun muss ich meinen Rechtsanwalt bezahlen für etwas, das ich nicht gemacht habe“, sagt Alexander V.

Bei einem Freispruch hätte der Staat diese Kosten übernommen. Vor einem Jahr hatte der damalige Richter übrigens eine Einstellung wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen, was Alexander V. abgelehnt hatte.

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