Motorboote nur in Ausnahmefällen erlaubt
Für Fahrten auf Ostholsteins Seen und Fließgewässern ist meist eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

Motorboote können Wellen, Lärm und Abgase verursachen und dadurch Menschen, Tiere, Pflanzen sowie empfindliche Ufer-bereiche beeinträchtigen.Foto: Pexels/Suyash Mahar
Eutin. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Ostholstein weist darauf hin, dass motorisierte Wasserfahrzeuge auf Seen, Flüssen, Bächen und Gräben in Schleswig-Holstein grundsätzlich nur mit einer Genehmigung genutzt werden dürfen. Nach dem Landeswassergesetz gilt ein allgemeines Verbot mit Genehmigungsvorbehalt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Antriebsart das Wasserfahrzeug hat. Die Regelung gilt bereits dann, wenn ein motorisiertes Wasserfahrzeug an einem Steg oder einer Muringboje bereitgehalten wird. Auch dadurch können Gewässer beeinträchtigt werden.

Die gesetzlichen Vorgaben sollen die Gewässer schützen und gleichzeitig für die Sicherheit und Erholung aller Nutzerinnen und Nutzer sorgen. Motorboote können Wellen und Sog erzeugen. Dadurch können vor allem Schwimmerinnen und Schwimmer sowie kleinere Boote ohne Motor gefährdet werden. Zudem können Motorboote empfindliche Uferbereiche belasten, Sedimente aufwirbeln und die Freisetzung von Treibhausgasen fördern. Auch Lärm und Abgase können Tiere und Pflanzen stören und den Erholungswert der Gewässer beeinträchtigen. Seen und Fließgewässer sind wichtige Lebensräume und leisten einen wertvollen Beitrag zur biologischen Vielfalt. Außerdem erfüllen sie wichtige Aufgaben im Naturhaushalt. Ihr Schutz trägt dazu bei, diese empfindlichen Ökosysteme zu erhalten.

Von der Genehmigungspflicht gibt es Ausnahmen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Dazu zählen laut Landeswassergesetz unter anderem Einsätze zur Gewässerunterhaltung und Gewässeraufsicht, der gewässerkundliche Messdienst, die Fischereiaufsicht, das Rettungswesen, die Landespolizei und die Berufsfischerei. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrten von Gewässerbesitzenden für den eigenen Bedarf. Auch schwerbehinderte Menschen mit Fischereischein dürfen ein Elektroboot ohne Genehmigung nutzen, wenn sie allein fahren und der Motor eine Leistung von höchstens 900 Watt hat.

Für alle anderen Nutzungen ist eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Diese kann erteilt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht, das über private Interessen hinausgeht. Das kann zum Beispiel bei wissenschaftlichen Projekten, Ausbildungszwecken oder Wassersportveranstaltungen der Fall sein.

Wer ein motorisiertes Wasserfahrzeug ohne die erforderliche Genehmigung nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Der Kreis Ostholstein bittet Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Organisationen, sich vor dem Einsatz eines motorisierten Wasserfahrzeugs über die geltenden Regelungen zu informieren. So kann rechtzeitig geklärt werden, ob eine Genehmigung notwendig ist.

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