Entsprechend hoch ist die Strafandrohung. Während der einfache Ladendiebstahl bei dieser geringfügigen Schadenshöhe meist mit einer einfachen Geldstrafe geahndet wird, beginnt das Strafmaß für einen schweren räuberischen Diebstahl bei drei Jahren Haft. Selbst in einem minderschweren Fall fordert das Gesetz mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe.
Diebstahl am
Monitor beobachtet
Für den Ladendieb steht einiges auf dem Spiel. In der Beweisaufnahme kommt es auf jedes Detail an. Was ist passiert?
Leon A. (Name geändert) besucht Mitte April 2025 einen Supermarkt in Timmendorfer Strand. Ein Mitarbeiter des Geschäfts wird aufmerksam, weil er sich verdächtig verhält. Im Büro beobachtet er am Monitor, wie Leon A. eine Flasche Wein in seine Sporttasche steckt. Aus dem Kühlregal greift er sich noch eine Packung mit Wraps. In der Tasche findet die Polizei später zudem eine Tüte Süßes.
Der Mitarbeiter meldet den mutmaßlichen Ladendiebstahl über den Teamfunk. Zwei Kollegen postieren sich am Ausgang. Leon A. passiert den Kassenbereich, ohne die Waren im Wert von 15 Euro zu bezahlen.
Eine Mitarbeiterin spricht ihn wegen des Diebstahlverdachts an. Leon A. kommt ihr sehr nahe. Der erste Eindruck: „Das entwickelt sich ein bisschen anders, als ein normaler Ladendiebstahl“, sagt die Zeugin und ruft die Polizei. Das Verhalten von Leon A. beschreibt sie als „passiv aggressiv“.
Die weitere Ansprache übernehmen zwei Kollegen. Die Männer geleiten Leon A. in das Café im Eingangsbereich, in dem sich gerade keine Kunden befinden. Leon A. setzt sich und stellt die Tasche auf den Stuhl neben sich.
Nach zwei Minuten springt er auf. „Dann zückte er ein Einhandmesser und ist auf uns zugelaufen“, sagt ein Zeuge. Die Klinge habe er dabei nach vorn gehalten. Die beiden Männer reagieren spontan. Der eine greift den linken Arm, der andere den rechten. Ein dritter Mitarbeiter kommt zu Hilfe und „dreht“ Leon A. das Messer aus der Hand.
„Er wollte das Messer nicht freiwillig loslassen“, sagt er. Dann bringt das Trio den Angreifer zu Boden. Wenig später nehmen Polizisten Leon A. in Gewahrsam. Der Atemalkoholtest weist einen Wert von 1,18 Promille aus.
Die Geschichte hat ein Nachspiel. „Zwei Wochen später stand der Angeklagte abends vor dem Laden und fragte, ob ich ihn vermissen würde“, berichtet ein Zeuge. Diese Begegnung habe ihn mehr belastet als die handfeste Auseinandersetzung. „Da macht man sich schon ein paar Gedanken“, sagt er.
Täter brauchte das Geld für Sportwetten
Leon A. räumt das von den Zeugen geschilderte Geschehen weitgehend ein. Allerdings könne er sich an viele Dinge gar nicht mehr erinnern, erklärt er. „Ich war nicht ich selbst. Ich hatte Alkohol und anderes intus“, sagt Leon A. Er sei damals alkoholkrank, medikamentenabhängig und spielsüchtig gewesen. Das beschriebene Verhalten schockiere ihn im Nachhinein.
Er hätte sogar 10 Euro dabei gehabt. Doch diese habe er wohl für Sportwetten einsetzen wollen. Der Fluchtversuch sei eine Panikreaktion gewesen, beteuert Leon A. „Ich wollte mich der Situation entziehen, ohne jemandem Schaden zuzufügen.“ Das Einhandmesser habe er damals wegen seiner Angstzustände zur Verteidigung bei sich gehabt. Deswegen habe er auch viele Tabletten genommen.
Die Tat habe ihn aufgewühlt. Ende August sei er mit dem Gedanken aufgewacht, sein Leben ändern zu müssen. „Ich trinke keinen Alkohol und mache keine Sportwetten mehr. Es ist alles von 100 auf Null runtergegangen“, sagt er. Der kalte Entzug sei hart gewesen, aber jetzt fühle er sich besser und arbeite täglich daran, seine Schulden abzuzahlen.
Die vier betroffenen Zeugen bittet er um Entschuldigung. Deren Reaktionen reichen von „ein bisschen spät, aber danke“ bis zu „ich glaube kein Wort, dann kommt man nicht wieder und droht“.
Haftstrafe aufDie Staatsanwältin sieht den Tatvorwurf des schweren räuberischen Diebstahls voll bestätigt. „Er hat die Tasche gegriffen, das Messer gezückt und die Zeugen bedroht“, fasst sie die Fakten zusammen. Aufgrund des geringen Warenwerts handele es sich um einen minderschweren Fall, sodass sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten forderte.
Der Verteidiger erkennt nur einen Diebstahl mit Waffen und Bedrohung. Sein Mandant habe die Beute nicht verteidigen, sondern nur in Panik flüchten wollen.
Die Richterin folgt der Argumentation der Anklägerin und verurteilt Leon A. zu eineinhalb Jahren auf Bewährung. Als Auflage muss er zudem 600 Euro an den Weißen Ring bezahlen.