Die Klägerin fuhr im September 2021 mit einem Miet-Pedelec die Strandallee vor der Passage entlang und wollte auf den Fußweg wechseln. Dabei stürzte sie und verletzte sich schwer am Oberarm und am Schienbein. Nach Angaben der Frau hatte sich das Vorderrad des Pedelecs an der Bordsteinkante „verfangen“. Diese Kante sei kaum erkennbar gewesen, da Straße und Fußweg mit ähnlichem gelbem Klinker gepflastert seien. Außerdem sei der Gemeinde Timmendorfer Strand diese Gefahrenstelle bekannt gewesen, und sie habe „durch die Gestaltung der Verkehrsflächen ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt“.
Unfallschwerpunkt
erhielt Markierung
Tatsächlich stürzten mehrere Radler vor der Passage. 2023 verzeichnete die Polizei dort acht Unfälle, in die Fahrrad- und zum Teil Autofahrer verwickelt waren. Als eine Ursache wurden das Parken in zweiter Reihe und Ausweichversuche genannt. Deswegen darf nur noch Lieferverkehr auf dem Seitenstreifen vor der Passage stehen. 2024 ließ die Gemeinde eine weiße Markierung aufbringen, die die Grenze zwischen Fahrbahn und Gehweg kennzeichnet.Dass diese Markierung nachträglich aufgemalt wurde, bestätigte die Klägerin offenbar in ihrer Auffassung. Sie forderte 20.000 Euro von der Gemeinde, was das Landgericht Lübeck zunächst zurückwies. Gegen dieses Urteil legte die Frau Berufung ein, doch auch vor dem OLG hatte sie keinen Erfolg.
Die Pflasterung der Timmendorfer Strandallee sei zwar eine wenig verbreitete, aber „gerade in verkehrsberuhigten und touristisch erschlossenen Gebieten durchaus übliche Gestaltung von Verkehrsflächen“, heißt es. In derartigen Grenzbereichen sei stets mit „baulichen Unebenheiten zu rechnen“. Die nachträgliche Markierung belege nicht, dass die vorherige Gestaltung „objektiv verkehrswidrig“ gewesen sei. Zudem spräche es vielmehr für die Gemeinde, dass sie zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe.