Als Ursachen für die Misere führt Torsten Bruhn, Fachdienstleiter Finanzen und Controlling bei der Stadt Eutin (mit der Süsel eine Verwaltungsgemeinschaft bildet), Kostensteigerungen, Aufgaben und Ausgabenzuwachs an. Zwar erhalte die Gemeinde Zuweisungen, über die der Haushalt zum Großteil finanziert werde, so Bruhn, aber die Überschüsse aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen sinken. 2025 machten sie rund 7,2 Millionen Euro aus, für 2026 werden nur 6,98 Millionen Euro erwartet.
Ein großer Aufwandsposten ist für Süsel die Kreisumlage: 2.417.900 Euro müssen 2026 überwiesen werden – das ist eine Erhöhung von mehr als 135.600 Euro gegenüber 2025. Damit macht die Kreisumlage 16,23 Prozent der gesamten Aufwendungen (14,9 Millionen Euro) aus, sagt Bruhn.
Von einem Finanzausgleich habe die Gemeinde überhaupt nichts, beklagt der Fachdienstleiter. Denn die Erträge aus Schlüsselzuweisungen seien gesunken (von 2,253 Millionen Euro im Jahr 2025 auf zu erwartende 1,945 Millionen Euro für 2026). „Damit liegt die Kreisumlage um 473.000 Euro höher als die Schlüsselzuweisungen“, sagt er.
Das Problem in Süsel gleicht dem in Eutin und in vielen anderen Städten und Gemeinden: Die Kommunen erhalten nicht die erforderliche Finanzausstattung, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Dazu gehören unter anderem die Unterhaltung von Schulen, Kindergärten und Straßen sowie die Zahlung von Schulkostenbeiträgen.
Trotz allem plant Süsel 2026 Investitionen. Die größten sind:
■ die Erweiterung der Feuerwache in Groß Meinsdorf durch künftige Teilnutzung des ehemaligen Kindergartens, darin entstehen außerdem drei Mietwohnungen (1,3 Millionen Euro);
■ die Anschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehren Bujendorf und Süsel (138.000 Euro);
■ Umbau- und Erweiterungsarbeiten am Feuerwehrhaus Zarnekau (565.000 Euro);
■ Planungskosten und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (140.000 Euro);
■ die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes (1,5 Millionen Euro).
Die Gesamtverschuldung der Gemeinde liegt aktuell bei 9,89 Millionen Euro. Die Hebesätze bleiben unverändert: Grundsteuer A und B bei 425 Prozent, Gewerbesteuer bei 380 Prozent.