„Dass mehr als jeder 5. nicht korrekt geblinkt hat, hat uns sehr erschreckt“, stellt Wolfgang Wenzel, stellvertretender Kreisvorstandsvorsitzender des ACE-Kreis Lübeck, Ostholstein, Lauenburg, fest und führt fort: „Über alle Gruppen hinweg, egal ob PKW, LKW, Motorrad oder auch Radfahrende, zu viele Verkehrsteilnehmende haben sich falsch verhalten und unnötig gefährliche Situationen provoziert.
70 Prozent der Menschen, die im städtischen Raum bei Unfällen zu Tode kommen, sind Radfahrer, Fußgänger oder Motorradfahrer. Um die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren, hat der ACE den Tag der Verkehrssicherheit 2024 genutzt, um das Bewusstsein für die Sicherheit im Straßenverkehr zu schärfen. Mit der Aktion „Sicher durch Blinken!“ rückt der ACE das Blinken als eines der zentralen Sicherheitsthemen im Straßenverkehr in den Fokus der Aufmerksamkeit. Das langfristige Ziel des ACE ist die Vision Zero: Keine Toten im Straßenverkehr bis 2030.
Das Blinken hilft sowohl effizient als auch nachhaltig, Unfälle zu vermeiden. Auch abseits vom PKW ist das Richtungszeichen auf dem Fahrrad mit der Hand unerlässlich. Aus diesem Grund schaut sich der ACE in diesem Jahr das Blinkverhalten im Kreisverkehr an: „Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich, weil es sich weder um einen Richtungs- noch um einen Spurwechsel handelt. Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken dagegen unerlässlich. Es ist eine wichtige Information sowohl für nachfolgende Fahrer als auch für Verkehrsteilnehmer, die an anderer Stelle in den Kreisverkehr einfahren wollen. Auch für Fußgänger, die den Kreisverkehr queren wollen, ist die durch das Blinken vermittelte Information unerlässlich“, heißt es in einer Pressemitteilung
„Am wichtigsten für unser aller Sicherheit ist das Anzeigen der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr“, merkt der ACE-Regionalbeauftragter Rüdiger Rohlf an und führt weiter aus: „Auch wenn falsches Blinken oder das Unterlassen des Blinkens keinen Unfall zur Folge hat, kann dies mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bestraft werden“. Die Verwarnung gilt auch für das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr.
Wenzel verweist weiter darauf, dass das Blinken nicht nur im Kreisverkehr von großer Bedeutung ist. Demnach ist es eine grundlegende Kommunikationsform zwischen den Verkehrsteilnehmern und trägt wesentlich zur Sicherheit auf unseren Straßen bei.