Richtig vererben und verschenken zu Lebzeiten
Wer sein Vermögen schon zu Lebzeiten weitergibt, spart oft viel Geld. Was Familien jetzt wissen müssen und worauf es dabei ankommt

Irgendwann stehen Familien vor der Frage, ob sie ihr Haus und ihre Ersparnisse schon zu Lebzeiten weitergeben oder erst nach ihrem Tod vererben sollen. Fakt ist: Wer zu lange wartet, zahlt am Ende oft mehr Steuern als nötig. Daher belohnt das Steuerrecht frühes Handeln.

Ein Vorteil der Schenkung zu Lebzeiten ist die Zehnjahresfrist: Ein Kind darf von jedem Elternteil alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen. Über zwei Elternteile und dreißig Jahre hinweg sind das bis zu 2,4 Millionen Euro, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.

Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro und Enkelkinder von 200.000 Euro, allerdings nur, wenn ihre Eltern noch leben. Das Finanzamt rechnet innerhalb von zehn Jahren alle Schenkungen zusammen, der Freibetrag gilt für den gesamten Zeitraum.

Geld verschenken:
Das ist wichtig

Eine gesetzliche Obergrenze für Geldgeschenke gibt es nicht, entscheidend sind die Freibeträge.

Ab 10.000 Euro verlangt die Hausbank beim Einzahlen einen Nachweis über die Herkunft des Geldes, bei einer fremden Bank gilt diese Grenze bereits ab 2.500 Euro.

Wer die Schenkung vorher beim Finanzamt angemeldet hat, kann dieses Dokument direkt als Herkunftsnachweis bei der Bank vorlegen. Grundsätzlich gilt:

■ Schenkungen müssen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden, auch unterhalb des Freibetrags.

■ Regelmäßige kleinere Einzahlungen, die zusammen 10.000 Euro übersteigen, werden von Banken als „Smurfing“ (Stückelung) eingestuft und sind somit auffällig (Stichwort Geldwäsche).

Haus übertragen:
Das gilt bei Schulden

Wer seine Immobilie zu Lebzeiten an seine Kinder übertragen möchte, braucht einen Notar, der den Vertrag beurkundet und den Eigentümerwechsel ins Grundbuch einträgt.

Liegt der Immobilienwert unter 400.000 Euro, fällt für die Kinder keine Schenkungsteuer an. Ist die Immobilie wertvoller, können zwei Teilschenkungen im Abstand von zehn Jahren vorgenommen werden.

Alternativ kann sich der Schenkende ein Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten, wodurch sich der steuerpflichtige Wert erheblich mindert.

Lastet ein Kredit auf dem Haus, wird es komplizierter: Übernehmen die Kinder die Schulden, wertet das Finanzamt die Übertragung teilweise als Kauf. Das kann Einkommensteuer auf den verkauften Anteil auslösen, wenn die Immobilie vermietet war und noch keine zehn Jahre im Besitz der Eltern ist.

Sicherer ist es, die Schulden intern zu regeln, ohne dass die Kinder formal in den Kreditvertrag eintreten. Die Bank muss allerdings in jedem Fall zustimmen. Hier gilt:

■ Bei einem laufenden Kredit für das Haus sollte ein Steuerberater eingeschaltet werden, bevor die Verträge unterschrieben werden.

■ Ein Sachverständigengutachten zum Immobilienwert kann die Steuerlast senken, da der Wert oft unter dem Wertansatz des Finanzamts liegt.

Wer Fragen zur Vermögensübertragung hat, findet Ansprechpartner in der Region, zum Beispiel bei den Volksbanken vor Ort, Finanzberatern, Notaren und Steuerberatungskanzleien. cs
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