Um gar nicht erst Opfer zu werden, empfiehlt die Lübecker Polizei, das Fahrrad nicht in dunklen, schlecht einsehbaren Ecken zu parken, sondern lieber dort, wo viel los ist. „An stark frequentierten Orten fällt ein Fahrraddiebstahl, bei dem ein Schloss aufgebrochen wird, schnell auf“, sagt Polizeisprecherin Anna Julia Meyer.
AufklärungsquoteWenn das Rad doch einmal weg ist, sind die Chancen, es wiederzubekommen, nicht so hoch. Die Aufklärungsquote lag 2024 landesweit bei 9,2 Prozent. Trotzdem sollte der erste Weg zur Polizei führen. „Ohne Anzeige gibt es keine Ermittlungen“, sagt Anna Julia Meyer. Auch wenn die Tat zunächst nicht aufgeklärt werden könne, sei es immer möglich, dass das Fahrrad später bei Kontrollen entdeckt werde. Dann könne es anhand der Anzeige dem Eigentümer zugeordnet werden.
Die Polizei benötigt präzise Angaben. „Dazu gehört, die Rahmennummer bereitzustellen, das Fahrrad mit seinen Besonderheiten zu beschreiben und idealerweise ein Bild des Rads einzureichen“, sagt die Polizeisprecherin. Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät: Fahrradbesitzer sollten immer Kaufbelege und Seriennummern aufbewahren.
Anzeige ist fürDie Anzeige ist noch aus einem anderen Grund wichtig – sie müsse bei der Versicherung vorgelegt werden, sagt Heiko Wischer, Sprecher der Provinzial in Kiel. Auch der Kaufbeleg sei hilfreich. Das Unternehmen bearbeitete im Jahr 2024 rund 400 Fahrraddiebstahl-Fälle in Schleswig-Holstein. Der Schaden: 450.000 Euro. In Lübeck gab es 35 Fälle, die Kosten in Höhe von 50.000 Euro verursacht haben. Zum Vergleich: In Kiel waren es etwa 100 Fälle mit 104.000 Euro Schaden.
Doch welche Versicherungen brauchen Radfahrer? Am wichtigsten sei die private Haftpflichtversicherung, sagt Michael Herte. „Sie übernimmt Schäden, die beim Radfahren anderen Personen oder deren Eigentum entstehen können.“
Hausratversicherung hilft – aber nicht immer
Gegen Fahrraddiebstähle könnten sich Verbraucher über die Hausratversicherung absichern. „Hier gilt es genau auf die Bedingungen zu achten, etwa auf Höchstgrenzen oder Einschränkungen beim nächtlichen Abstellen im Freien“, sagt Herte.
Die Hausratversicherung greife, wenn das Rad aus der Wohnung, Garage oder einem abgeschlossenen Fahrradkellergestohlen werde, erläutert Heiko Wischer von der Provinzial. Der Diebstahl eines Fahrrades „außer Haus“ sei nur abgedeckt, wenn das Rad durch einen zusätzlichen Baustein in der Hausratversicherung versichert werde.Die Kosten dafür hingen vom Wert des Fahrrades ab, sagt Heiko Wischer.Für teure Räder Fahrrad-Bei Pedelecs sollten Versicherte prüfen, ob der komplette Wert inklusive Akku abgedeckt ist, sagt Michael Herte. Bei S-Pedelecs, die rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, bestehe zudem eine Versicherungspflicht über eine Kfz-Haftpflicht. „Hier reicht die Hausrat- oder Fahrradversicherung nicht aus.“
Polizei:Eine weitere Vorsorgemaßnahme ist das Codieren eines Fahrrades. Dabei graviert ein Fachunternehmen einen Code in den Rahmen ein. Damit kann das Rad dem Besitzer zugeordnet werden. Dies erleichtere die polizeiliche Anzeige und die Regulierung durch die Versicherung, sagt Michael Herte. Und Meyer ergänzt: „Zudem kann der Code eine abschreckende Wirkung erzielen, da er nicht entfernt werden kann.“
Die Polizei biete selbst keine Codierungen mehr an. „Allerdings finden beispielsweise bei den Polizeistationen Eichholz und Travemünde in unregelmäßigen Abständen Codier-Aktionen statt“, sagt die Polizeisprecherin. Die nächste ist für April 2026 geplant.