„In den letzten Jahren wurde in der Altstadt vermehrt gegen die Vorgaben der Werbeanlagensatzung verstoßen“, erklärt die Verwaltung, „dazu zählen die ungenehmigte Anbringung von Werbeanlagen, übermäßige Schaufensterbeklebungen sowie das Aufstellen von Passantenstoppern und Fahnen, die den öffentlichen Raum einengen.“ Die Folgen seien eine zunehmende visuelle Unruhe und eine Beeinträchtigung des historischen Stadtbildes.
Werbeanlagen wie Aufkleber, Plakate oder grelle Beleuchtung würden ihre Wirkungskraft verlieren und die Werbebotschaften würden kaum noch wahrgenommen. Darüber hinaus verhindere die zunehmende Reizüberflutung die Registrierung von wichtigen öffentlichen Informationen.
„Dezente Werbung wirkt professionell und zieht Kundinnen und Kunden an, ohne das Stadtbild zu stören“, sagt die Verwaltung. Ein harmonisches Erscheinungsbild erhöhe die Attraktivität für Touristen und Stammkunden und stärke die lokale Wirtschaft.
Schriftzüge, Größe, Abstände - alles ist geregelt
Die Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde sieht laut Verwaltung vor, dass ein Schriftzug aus Einzelbuchstaben parallel zur Gebäudefront sowie ein Ausleger im rechten Winkel zur Fassade zulässig sind. Diese können dezent hinterleuchtet werden. Maßangaben zu Größen und Abständen sind im Handbuch zur Werbeanlagensatzung beschrieben, das auch grafische Abbildungen enthält.
Die Hansestadt Lübeck setze auf einen stufenweisen, dialogorientierten Ansatz, erklärt die Verwaltung: „Ziel ist es, im Gespräch mit Gewerbetreibenden Lösungen zu finden, die Werbung ermöglichen, ohne das Stadtbild zu beeinträchtigen. Sollte dies nicht gelingen, werden ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.“ Die Satzung sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
Gewerbetreibende, Einzelhändlerinnen, Gastronomen und Dienstleisterinnen werden gebeten, ihre Werbeanlagen auf Genehmigungspflicht zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der Flyer und das Handbuch zur Werbeanlagensatzung stehen auf www.luebeck.de/werbeanlagensatzungzum Download bereit. Bei Fragen steht die Stadtbildpflege per E-Mail an stadtbildpflege@luebeck.de für eine kostenlose Beratung zur Verfügung. Die nächsten Beratungstermine sind am 13. Oktober und 10. November 2025.