Lübeck: So viele Menschen haben
ihren Geschlechtseintrag geändert
In der Hansestadt nutzen vor allem Jüngere die Möglichkeiten des neuen Selbstbestimmungsrechts.

CSD in Lübeck: Unter dem Motto „Nie wieder still“ haben am 16. August Hunderte ein Zeichen für Vielfalt gesetzt.Foto: Holger Kröger
Lübeck. Das seit November vergangenen Jahres geltende neue Selbstbestimmungsgesetz hat die Hürden für die Änderung des Geschlechtseintrags deutlich gesenkt. Früher waren ein psychiatrisches Gutachten und eine richterliche Entscheidung notwendig. Inzwischen reicht eine Erklärung mit Eigenversicherung beim Standesamt.

Zwischen Abgabe der Erklärung und Änderung der Einträge ist gesetzlich eine Wartefrist von drei Monaten vorgeschrieben. Deshalb konnten Anträge bereits seit August 2004 gestellt werden.

Bisher 163 Änderungen
des Geschlechtseintrags

Bisher haben in Lübeck nach Angaben der Stadt 163 Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen. 67 davon leben nicht in Lübeck, was bedeutet, dass ihre Anträge an die jeweils zuständigen Standesämter weitergeleitet wurden, erklärt Stadtsprecherin Nina Rehberg. Hinzu kommen 31 Anträge, bei denen die Drei-Monats-Frist noch nicht abgelaufen ist.

Am häufigsten sind Änderungen von weiblich auf männlich. Dies trifft auf 78 Menschen zu. 44 Personen ließen ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern. Seltener sind Änderungen von weiblich auf Geschlecht gestrichen (14 Fälle), von weiblich auf divers (13), von männlich auf Geschlecht gestrichen (8) und von männlich auf divers (6).

Die meisten
sind unter 25

Die Mehrheit (98 Menschen) ist zwischen 16 und 25 Jahre alt. In der Altersgruppe der 26- bis 35-Jährigen ließen 43 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern, bei den 36- bis 65-Jährigen waren es 22 Menschen.

Dass die Zahlen durch das neue Gesetz stark gestiegen sind, zeigt ein Blick auf die Zeit vor der Änderung: Im Jahr 2023 gab es insgesamt 18 Änderungen, im vergangenen Jahr waren es 49.

Das Selbstbestimmungsgesetz war eines der prominenten Vorhaben der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Die schwarz-rote Koalition will das Gesetz auf den Prüfstand stellen. „Wir werden das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spätestens 31. Juli 2026 evaluieren“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.

Bei der Überprüfung des Gesetzes werde ein besonderer Fokus auf „die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“ gelegt. Zugleich versichert die Bundesregierung: „Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen.“ gri
Druckansicht