Vergiftete Rotmilane im
Lübecker Stadtwald entdeckt
Greifvögel sind an Rattengift gestorben – Stadt mahnt vorsichtigen Umgang mit Ködern an.

Einer der vergifteten Rotmilane. Die Rückenlage ist ein deutliches Indiz für eine Vergiftung.Foto: Rodewald/ HL
Lübeck. Die Tiere waren noch jung – sie hatten nur ein kurzes Leben. Im Lübecker Stadtwald sind nach Angaben der Stadtverwaltung zwei tote junge Rotmilane gefunden worden. Eine toxikologische Untersuchung der Greifvögel hat ergeben, dass die Tiere an einer Vergiftung gestorben sind. Das Gift heißt Brodifacoum, es wird als Rattengift eingesetzt.

In diesem Jahr scheint es besonders viele der ungeliebten Nager zu geben. Sie springen auf Spielplätzen herum, huschen durch Schrebergärten, buddeln sich unter Terrassen. Experten vermuten, dass der milde Winter und günstige Lebensbedingungen zu einem Anstieg der Rattenpopulation geführt haben.

Dieser Umstand ist den jungen Rotmilanen vermutlich zum Verhängnis geworden. Dabei müssen die Greifvögel das Gift nicht einmal direkt gefressen haben. „Streng geschützte Wildtiere können in Folge des Verzehrs kontaminierter Ratten eine Sekundärvergiftung erleiden und daran sterben“, erklärt das Landesamt für Umwelt. Selbst bei sachgerechter Anwendung des Rattengifts könne nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass vergiftete Ratten für Aasfresser wie den Rotmilan frei zugänglich seien.

„Gerade im urbanen Umfeld von sensiblen Ökosystemen wie dem Lübecker Stadtwald mit seinen zahlreichen geschützten Greifvogelarten kann der unbedachte oder unsachgemäße Einsatz von Bioziden erhebliche Schäden anrichten“, so Hannes Napp, Leiter des Stadtwaldes.

Die Lübecker Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Einsatz von Rattengift in Deutschland mittlerweile strengen Regeln unterliegt. „Nur geschulte Verwender mit besonderer Sachkunde dürfen dieses überhaupt ausbringen – und auch nur unter Einhaltung konkreter Sicherheitsvorkehrungen sowie bei nachgewiesenem akutem Rattenbefall“, erklärt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Vielmehr sollten die Menschen darauf achten, Ratten gar nicht erst anzulocken.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes dürfen in Deutschland nur noch Rattengifte mit bestimmten Wirkstoffen frei verkauft und von Privatpersonen verwendet werden. Diese Gifte dürfen nicht frei ausgelegt, sondern müssen in Köderboxen verwendet werden. Weitere, stärkere Giftstoffe dürfen nur noch von Kammerjägern angewendet werden. Alle Giftstoffe gelten als umweltschädlich und als gefährlich für Menschen und Tiere. op
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