„In der Georgstraße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt, obwohl es verboten ist“, sagt Stadtsprecherin Nicole Dorel. Da die Straße zu schmal ist, wird es auch bei dem Verbot bleiben. „Zur Verdeutlichung der rechtlichen Regelungen werden absolute Haltverbote eingerichtet.“
In der Prießstraße ist das Parken auf dem Gehweg zwar aktuell zulässig, aber: „Damit auf der Fahrbahn noch eine Mindestdurchfahrtbreite von 3,05 Metern gegeben ist, müssen die Fahrzeuge jedoch so weit auf dem Gehweg geparkt werden, dass Zufußgehende behindert werden und den Gehweg zum Teil gar nicht mehr nutzen können“, sagt Dorel.
Grundsätzlich könne das Parken auf dem Gehweg nur dort erlaubt werden, wo Fußgängern noch eine Mindestbreite zum ungehinderten Passieren gegeben ist. „Aufgrund dieser Sachlage muss das Parken auf dem Gehweg in der Prießstraße aufgehoben werden.“
Auch zur Parksituation in der Langen Reihe in St. Gertrud sind mehrere Hinweise aus der Bevölkerung bei der Hansestadt eingegangen. Bereits vor etwa einer Woche hat die Straßenverkehrsbehörde die Lage vor Ort überprüft – und musste tätig werden. „In der Einbahnstraße Lange Reihe im Stadtteil St. Gertrud wurde oftmals beidseitig, sowohl auf der Straße als auch halb auf dem Gehweg geparkt. Dies führte zu Beschwerden, aufgrund der dadurch entstandenen Engstellen im Bereich des Gehwegs und der Straße“, heißt es von der Stadt.
Weil durch die parkenden Autos weder die geforderte Mindestdurchfahrtbreite für Fahrzeuge noch genügend Platz für Fußgänger gewährleistet werden kann, könne das beidseitige Parken auf dem Gehweg nicht gestattet werden.
Doch viele Autofahrer halten sich offenbar nicht daran. „Trotz der bestehenden Regelungen und auch nach vermehrten Kontrollen konnte keine Verbesserung der Situation festgestellt werden, sodass nach eingehender Überprüfung der Situation eine zusätzliche Beschilderung als notwendig erachtet wurde.“