Wahlhelfer werden können alle, die auch zur Bundestagswahl 2025 wahlberechtigt ist. Dies sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten den Hauptwohnsitz in Deutschland haben und nicht per richterlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Fünf bis sechs Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand, der am Wahlsonntag die ordnungsgemäße Stimmabgabe und Stimmauszählung sicherstellt. Die Mitwirkenden kümmern sich vor Ort um die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Stimmzettelausgabe, die Ermittlung der Wahlbeteiligung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Notwendiges Wissen wird entweder durch eine Schulung oder durch Informationsmaterial vermittelt. Soweit möglich erfolgt ein Einsatz in Wohnortnähe.
Für das Ehrenamt wird ein Erfrischungsgeld zwischen 50 und 75 Euro gezahlt. Der Betrag wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Darüber hinaus besteht für die Dauer der Tätigkeit ein Unfallversicherungsschutz.
Alle, die Interesse haben bei der Wahl und Auszählung mitzuwirken können sich im Wahlbüro unter Telefon 0451/ 1221230 oder www.luebeck.de/wahlen beziehungsweise per E-Mail an