Zwei Autos behakeln sich an diesem Vormittag auf der Beethovenstraße. Aus der Brucknerstraße will ein Pkw auf die Beethovenstraße einbiegen. Die Fahrerin bremst unsicher, der Autofahrer, der auf der Beethovenstraße in Richtung Ziegelstraße fährt, tut es ihr gleich. Wer hat denn nun eigentlich Vorfahrt? Und vor allem: Wer ist sich dessen sicher?
Bisher war es so: Die zur Beethovenstraße führenden Nebenstraßen wie etwa die Brucknerstraße hatten keine Vorfahrt. Doch das ist seit der vergangenen Woche anders: „Die bisherige Vorfahrtsregelung entlang der Beethovenstraße wurde aufgehoben, sodass an allen Einmündungen Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt haben“, erklärt die Hansestadt Lübeck.
Notwendig wurde das, weil die Hansestadt Lübeck die gesamte Beethovenstraße zur Tempo-30-Zone erklärt hat. Und in diesen Zonen ist „rechts vor links“ Vorschrift. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei eingeführt worden, weil Lübecker Bürger den Antrag darauf gestellt hätten, sagt die Stadt. Die Umwandlung sei „nach intensiver Prüfung und unter Beteiligung der zuständigen Behörden“ erfolgt.
Viele Anwohner wundern sich zunächst über die neue Regelung. Niemand würde sich an das neue Tempolimit halten, ist aus der Nachbarschaft zu hören. Bislang habe es nur im Bereich des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums ein Tempolimit gegeben, nun gelte Tempo 30 in der gesamten Straße. Was genau das soll, habe die Stadtverwaltung aber nicht kommuniziert.
Das tut die Hansestadt Lübeck mit einer Pressemitteilung am 21. November. Da besteht die neue Regelung in der Beethovenstraße schon seit gut einer Woche. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrende, sowie den Lärmpegel für Anwohner zu reduzieren, heißt es in der Pressemitteilung. „Die Hansestadt Lübeck bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der neuen Regelungen.“ Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis sich alle an die neuen Gegebenheiten in der Beethovenstraße gewöhnt haben.