Mit dem neuen Bibliothekssystem treten auch eine neue Benutzungsordnung und Gebührensatzung in Kraft: Die Jahresgebühren bleiben konstant. Die Änderungen finden sich im Detail und vor allem bei den vermeidbaren Gebühren. Die Gebühren für Vormerkungen, Internetnutzung oder die Ausleihe von DVDs werden mit der neuen Gebührensatzung abgeschafft.
Bei den Mahngebühren gibt es die meisten Veränderungen. Während es keine Mahngebühren für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mehr gibt, steigen die Gebühren für Erwachsene stark an. Zudem gibt es nur noch zwei statt bisher drei Mahnstufen. Hier hilft die Umstellung der ersten Mahnung auf E-Mail, um Kosten zu sparen. Nutzende, die der Bibliothek ihre Mailadresse zur Verfügung stellen, werden ab dem 2. Dezember wenige Tage vor der Fälligkeit der Medien zudem automatisch an die Frist erinnert.
Ein sehr großer Wunsch der Nutzenden ist nun zudem möglich: die Kartenzahlung. Während in der Zentralbibliothek auch noch an einem Automaten mit Bargeld gezahlt werden kann, werden die Stadtteilbibliotheken ausschließlich auf Kartenzahlung umgestellt.
Die neue Bibliothekssoftware soll es den Nutzenden zukünftig einfacher machen, sich die Bestände zu erschließen. Die Suchergebnisse im Responsive Design im neuen Bibliothekskatalog ermöglichen das Arbeiten mit jeder Bildschirmgröße, egal ob am großen Bildschirm zu Hause oder per Smartphone von unterwegs.