Die Wallstraße ist eine wichtige Verkehrsader in Lübeck, da sie die direkte Anbindung an die Possehlstraße ist, wenn man südlich aus der Innenstadt kommt, oder dorthin möchte. Insbesondere mit den Bauarbeiten an der Mühlentorbrücke, die ab Ende 2025 geplant sind, wird die Frequentierung der Wallstraße noch höher sein als bisher.
Dass die Wallstraße jetzt von einer Tempo-50-Zone in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wurde, macht eine Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) möglich. Die neue Rechtslage lässt den Behörden vor Ort mehr Spielraum bei Anordnungen. Die StVG ist die Grundlage für das Verkehrsrecht in Deutschland. Zuletzt hatten nach Angaben des ADAC Verkehrs- und Umweltverbände eine Modernisierung gefordert, damit die örtlichen Behörden mehr umsetzen können.
Hamburgs rot-grüner Senat will zum Schutz vor Lärmbelästigung auf besonders belasteten Straßen Tempo 30 ausweiten. In Lübeck indes seien weitere Tempo-30-Zonen aktuell nicht geplant, teilt die Pressestelle der Hansestadt auf Anfrage mit. In der Wallstraße sei die Tempo-30-Zone ebenfalls aus Lärmschutzgründen eingeführt worden. Ein zweites Schild unter dem runden Tempo-30-Schild weist Autofahrer darauf hin.
Hanne und Dietrich Schröter wohnen seit 20 Jahren in der Wallstraße. „Die Strecke zwischen der Wipperbrücke und der Possehlstraße ist eine Rennstrecke“, sagt Dietrich Schröter. „Nachts kann man kein Fenster aufmachen, da es zu laut ist.“ Es habe auch schon Unfälle gegeben, da in den Häusern viele ältere Menschen wohnen, die nicht schnell genug über die Straße kämen. „Zunächst haben wir uns eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg gewünscht, daraus ist aber nie etwas geworden“, ergänzt Hanne Schröter.
Das Ehepaar freut sich, dass der Verkehr nun beruhigt wird. „Das neue Schild erfüllt aber nur dann seinen Zweck, wenn die 30 km/h auch kontrolliert werden“, sagt Dietrich Schröter. Das sei wichtig, weil in der Straße viele Kinder auf dem Weg zum Minigolfplatz unterwegs seien.
Der Schutz von Kindern im Straßenverkehr soll dank der Aktualisierung der StVG künftig einfacher werden. So soll die Einrichtung von Tempo-30-Strecken zum Beispiel entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze erleichtert werden. Auch soll es laut ADAC leichter möglich sein, zwei Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen.
Diese neuen verkehrsberuhigten Zonen müssen allerdings verhältnismäßig sein und dürfen den Fluss des Verkehrs nicht einschränken. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte in dem Online-Magazin Kommunal, dass eine flächendeckende Richtgeschwindigkeit von 30 km/h vom Tisch sei und es bei Tempo 50 bleiben werde.
Jutta von Krottnaurer wohnt seit zehn Jahren in der Wallstraße. Die Petition hat sie nicht unterschrieben. Von Krottnaurer sieht die neue Tempo-30-Zone kritisch: „30 km/h sind wirklich langsam und hinderlich im Verkehrsfluss, man sollte auch an die Leute denken, die in die Stadt wollen und die Straße deshalb bei 50 km/h belassen.“ Als Autofahrerin ärgere sie die verkehrsberuhigte Zone: „Wenn man irgendwo hinzieht, sollte man sich über die Straßen bewusst sein und das in Kauf nehmen.“