Bürgerbegehren zum Mühlentorteller zulässig
Kommunalaufsicht hat Unterschriften für den Erhalt des Kreisverkehrs geprüft – Jetzt ist die Bürgerschaft am Zug.

Eine Mehrheit in der Bürgerschaft will aus dem Mühlentorplatz eine Kreuzung machen. Das schlägt auch die Verwaltung vor. Viele Bürger wollen den Kreisel behalten.Foto: Helge von Schwartz
Lübeck. Sieg für die Initiative „Ja zum Mühlentorteller“: Das von ihr angestrengte Bürgerbegehren für den Erhalt des Kreisverkehrs auf dem Mühlentorplatz ist zulässig. Das hat die Bürgerschaftsfraktion „Die Fraktion“, die das Begehren unterstützt, von der Kommunalaufsicht aus Kiel erfahren. Ein Sprecher des Kieler Innenministeriums sagt auf Anfrage der Lübecker Nachrichten: „Wir beabsichtigen, das Begehren in Kürze für zulässig zu erklären.“

Fraktion und Initiative feiern schon. „Die Zulassung des Bürgerbegehrens ist ein grandioser Erfolg der Initiative“, teilen André Kleyer, Bastian Langbehn und Detlev Stolzenberg von der Fraktion mit. Dadurch könne eine Fehlentscheidung der Bürgerschaft korrigiert werden. „Am Mühlentorplatz benötigen wir eine Planung, die neben verkehrlichen Anforderungen auch ökologische und gestalterische Anforderungen erfüllen sollte“, heißt es von der Initiative. „Dafür ist jetzt der Weg frei.“

12.500 Unterschriften hatte die Initiative in Lübeck gesammelt. 11.000 Voten wurden von der Kommunalaufsicht daraufhin geprüft, ob die Unterzeichner in der Hansestadt leben und ob alle nötigen Angaben auf den Listen stehen. Ein vorgeschriebenes Quorum von 8700 gültigen Unterschriften sei deutlich überschritten worden, sagt Detlev Stolzenberg, Bürgerschaftsabgeordneter und Sprecher der Initiative.

Jetzt muss sich die Bürgerschaft erneut mit dem Thema Mühlentorplatz beschäftigen. Stolzenberg geht davon aus, dass das in der Novembersitzung der Stadtvertretung der Fall sein wird. Die Bürgerschaft hat zwei Möglichkeiten: Sie stimmt der Forderung der Initiative zu, dass der Mühlentorplatz bei der geplanten Umgestaltung ein Kreisverkehr bleibt. Dann hat sich das Begehren erledigt.

Sollte die Bürgerschaft beim Umbau des Tellers zu einer Kreuzung bleiben, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid erfolgen. Dann werden alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner an die Urnen gerufen, um über Kreuzung oder Kreisverkehr abzustimmen.

Bei einem Bürgerentscheid liegen die Hürden höher als beim Bürgerbegehren. Ein Begehren muss von acht Prozent der Wahlberechtigten getragen werden, ein Entscheid ist nur dann erfolgreich, wenn mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten zustimmen.

In Lübeck gab es bereits mehrere erfolgreiche Bürgerentscheide – für den Erhalt des Flughafens, der Winterlinden und für mehr Radwege und Klimaschutz. und DOR
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