KI gegen wilden Müll: Kommen die Systeme nach Lübeck?
Pilotprojekt läuft bereits in Hessen – Datenschutz könnte den Einsatz verhindern.

Die Müllsammelstellen in Lübeck haben sich mittlerweile zu Hotspots der illegalen Müllentsorgung entwickelt.Foto: Oliver Pries
Lübeck. Vom ins Gebüsch geworfenen Hundekotbeutel bis zur illegalen Sperrmüllabladung: Ein neues technisches System soll die Verursacher von wildem Müll dingfest machen. In zwei Städten in Deutschland wird es derzeit getestet. Ist der sogenannte KI-Blitzer auch ein Modell für die Hansestadt Lübeck?

Im hessischen Bad Nauheim ist der Wildmüllblitzer bereits im Einsatz. An einigen Stellen im Stadtgebiet ist er fest installiert, es gibt aber auch eine mobile Variante. Sie kann überall dort zum Einsatz kommen, wo aktuell viel Müll illegal abgeladen wird. In der Kurstadt konnten innerhalb weniger Wochen bereits die ersten Müllsünder ermittelt werden.

Und das funktioniert so: Für den Wildmüllblitzer sind Personen und Fahrzeuge zunächst nur als schwarz-weiße Schemen erkennbar. Identifiziert der Sensor aber bestimmte Bewegungsmuster, wird ein Bild der Szene erstellt. Dies gelingt, indem das System die Straßenszenen zwar filmt, diese Szenen aber sofort wieder löscht, wenn keine Tat erkannt wird.

„Es erfolgt also keine dauerhafte Videoüberwachung der Menschen auf der Straße“, erklärt Benjamin Norbert Woite, Geschäftsführer der Celective GmbH. Die Firma aus Frankfurt am Main hat das neue System ersonnen und sich dabei auch Gedanken über Datenschutz gemacht.

Die so entstandenen Echtbilder werden an die zuständigen Behörden geschickt. Dort beginnt dann die echte Detektivarbeit: „Es gibt verschiedene Einstiegsmöglichkeiten, um die Täter zu ermitteln“, erklärt Woite weiter. Manchmal seien Fahrzeugkennzeichen zu erkennen, in anderen Fällen enthält der abgeladene Müll Hinweise auf den Verursacher. Aber auch die Befragung von Zeugen, etwa Hausmeistern in großen Wohnanlagen, könne zum Täter führen.

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein sieht das neue System kritisch. „Im öffentlichen Raum dürfen die Menschen nicht einfach so per Kamera überwacht werden. Auch eine Verhaltensanalyse per KI ist erst einmal nicht zulässig“, erklärt die Leiterin des Zentrums, Marit Hansen. Schließlich könnten auch Aufnahmen entstehen, weil Spaziergänger kurz eine Tasche abstellen. Gegebenenfalls seien durch den Einsatz des Wildmüllblitzers die schutzwürdigen Interessen von Personen gefährdet, so Hansen weiter.

„Für Schleswig-Holstein muss tatsächlich überprüft werden, ob das System dort verwendet werden kann“, bestätigt Benjamin Norbert Woite. Die Datenschutzvorgaben der EU würden in allen 16 Bundesländern unterschiedlich interpretiert, weiß der Firmenchef. Was in Hessen möglich ist, muss es in Schleswig-Holstein lange noch nicht sein.

Die Lübecker Stadtverwaltung aber habe bereits Interesse an dem Wildmüllblitzer bekundet, verrät Woite. Derzeit ist aber keine konkrete Einrichtung der Technik in Lübeck geplant, heißt es aus dem Presseamt der Hansestadt. „Die Hansestadt Lübeck möchte zunächst die Erfahrungen aus den Pilotkommunen auswerten. Grundsätzlich können KI-Blitzer eine Unterstützung beim Vorgehen gegen wilde Müllablagerungen darstellen. Voraussetzung hierfür ist die datenschutzrechtliche Zulässigkeit, die eingehend zu prüfen wäre“, sagt Julien-André Kiehne, Kommunikationskoordinator der Stadtverwaltung.

In über 1000 Sondereinsätzen mussten die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) im vergangenen Jahr 170 Tonnen wilden Müll im Stadtgebiet entfernen. Die dadurch entstandenen Kosten beziffert die Stadtverwaltung auf rund 101.000 Euro. Die Verursacher sind in den meisten Fällen nicht geschnappt worden. Lediglich in 137 Fällen wurden Bußgelder verhängt. Die Einnahmen: 4125 Euro. und OP

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