Gericht erlaubt Pavillon-Abriss am Mühlentorteller
Kein Teil des Bürgerbegehrens: Stadt darf Gebäude für Brückensanierung entfernen

Die Hansestadt Lübeck will den Pavillon am Mühlentorplatz abreißen, um Platz für die Sanierung der Mühlentorbrücke zu schaffen.Foto: Helge von Schwartz
Lübeck. Die Sonne bescheint am Montag den leer stehenden Pavillon am Mühlentorteller. Radfahrer, Busse und Autos rauschen über den benachbarten Kreisverkehr. Hier sollen in Kürze Abbrucharbeiten beginnen. Denn die Stadt möchte das flache Gebäude mit den großen Fenstern entfernen. Und das darf sie auch. Das Verwaltungsgericht (VG) in Schleswig hat den Weg dafür frei gemacht.

Vorausgegangen war ein kurzer Rechtsstreit zwischen Bürgern und der Verwaltung. Die Initiative „Ja zum Mühlentorteller“ hatte Schleswig angerufen. Aber: Ihr Vorstoß war erfolglos. Die Juristen gaben der Hansestadt Lübeck recht (Aktenzeichen 6 B 38/26). Das bestätigte das Verwaltungsgericht auf LN-Anfrage.

Die Initiative hatte argumentiert, dass der Abriss des kleinen Gebäudes nicht zulässig sei, solange die Bürger nicht über den Kreisverkehr entschieden hätten. Über 12.000 Menschen hatten für dessen Erhalt unterschrieben. Die Stadt will den Teller zu einer Ampelkreuzung umbauen. Voraussichtlich werden die Bürger an der Wahlurne darüber befinden, wie der Verkehrsknotenpunkt künftig aussehen wird. Der Abriss des Pavillons würde vorzeitig Fakten schaffen, so die Initiative.

Die Stadtverwaltung hatte dagegengehalten, dass der Abbruch des Gebäudes nichts mit dem Mühlentorteller zu tun habe, sondern mit der Sanierung der Mühlentorbrücke. Diese soll ausgehängt und in einer temporären Halle auf dem Mühlentorplatz saniert werden. Für diese aufwendigen Arbeiten braucht die Stadt Platz. Der mögliche Erhalt des Kreisverkehrs durch einen Bürgerentscheid sei davon gar nicht nicht betroffen.

Das sehen auch die Richter in Schleswig so. Das Gericht ist überzeugt, dass der Abriss des Pavillons nicht Teil des Bürgerbegehrens ist, da das Gebäude in der Begründung der Initiative nicht erwähnt ist. Der Baumbestand, dessen Erhalt die Bürger ebenfalls fordern, sei von den geplanten Bauarbeiten nicht betroffen. Die Initiative hat laut VG zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Diese hätte aber keine aufschiebende Wirkung.

„Das Gericht folgt der Begründung der Stadt. Mich überzeugt dies nicht“, sagt Detlev Stolzenberg (Unabhängige), Mitinitiator des Bürgerbegehrens. Das VG hätte ihm telefonisch erläutert, dass die Stadt erklärt habe, dass aktuell keine Baumfällungen oder andere Maßnahmen zur Beseitigung des Kreisverkehrs geplant seien. „Wir hoffen, dass sich die Verwaltung an diese Zusicherung hält.“ Das Gericht habe ihm zudem gesagt, dass anderenfalls ein erneuter Antrag auf Rechtsschutz möglich wäre, so Detlev Stolzenberg.

„Die Entscheidung des Gerichts war nicht anders zu erwarten“, sagt Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau (SPD). „Die Hansestadt Lübeck arbeitet Aufträge sachlich und rechtlich sauber ab.“ Detlev Stolzenberg versuche, „mit gezinkten Karten Politik zu machen und die Öffentlichkeit zu verwirren“.

Die Lübecker Stadtverwaltung hatte vergangene Woche angekündigt, den Pavillon abreißen zu wollen. Geplant sind die Arbeiten für die Zeit bis zum 16. Oktober. Das Haus stammt aus den 1950er-Jahren. Dort war jahrzehntelang ein Papierwarenladen untergebracht, später ein Antiquitätengeschäft. In den vergangenen beiden Jahren stand es leer.

Die Unabhängigen geben noch nicht auf. Sie haben angekündigt, im Bauausschuss einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Dieser fordert die Verwaltung auf, den Abriss vorerst auszusetzen. Es solle gewartet werden, bis die Stadt den Politikern die Planung für die Baustelleneinrichtung zur Brückensanierung vorgestellt hat. und HVS

Druckansicht