Lübeck.
Im Töpferweg ist die Parksituation schwierig. Vor Hausnummer 42B befindet sich eine Lichtsignalanlage, zusätzlich verläuft die Straße in diesem Bereich in einer leichten Rechtskurve. Direkt hinter der Lichtsignalanlage, in Fahrtrichtung Schützenstraße, werden täglich mehrere Fahrzeuge hintereinander geparkt, was zu erheblichen Einschränkungen der Sichtverhältnisse führt. Das Parken im direkten Umfeld der Lichtsignalanlage führt zudem zu einem Rückstau. Um in diesem Bereich die Verkehrssicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, soll auf dem Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 34 bis 48a in Fahrtrichtung Schützenstraße ein absolutes Haltverbot eingerichtet werden. Ausreichend Parkmöglichkeiten sind trotz des Haltverbotes vorhanden. Durch die geplante Maßnahme soll sich der Parkverkehr in einen der übersichtlicheren Bereiche im Töpferweg verlagern. Sollte sich die Verkehrssituation im Töpferweg durch das Haltverbot auf dem betreffenden Abschnitt nicht verbessern, wird die Einrichtung weiterer Haltverbote geprüft.