Für die Anwohner wohl am wichtigsten: Beidseits der Strecke vom Hauptgüterbahnhof an der Fregattenstraße werden Lärmschutzwände gebaut, „ausgeführt als einseitig hochabsorbierende Alu-Wandelemente“, links und rechts der Bahnlinie 1100 (bahninterne Kennung der Strecke von Lübeck nach Puttgarden) und der Linie 1120 parallel dazu im Stadtgebiet. Die Lärmschutzwände, zum Beispiel an der Katharinenstraße, sollen zwischen drei und sechs Metern hoch sein.
An einigen Abschnitten werden die Schwellen zudem „besohlt“, also elastisch abgefedert, unter anderem, um Lärm zu reduzieren. Das soll etwa auch im Abzweig Schwartau Waldhalle erfolgen. Auf der Strecke selbst sollen in den Bahnhofsbereichen des Haupt- und des Hauptgüterbahnhofs sogenannte Überholgleise entstehen, um die Kapazität und die Geschwindigkeit auf der Strecke zu erhöhen. Bis zu 130 Kilometer pro Stunde darf dann etwa auf der Hauptstrecke 1100 gefahren werden.
Ebenfalls der Kapazitätserhöhung auf der Strecke soll der Umbau des Abzweigs „Schwartau Wald“ dienen. Dazu müssen Anlagen für die Zug-Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungen und Weichenheizungen gebaut oder angepasst werden. Auch Stützwände müssen angepasst werden. In Bad Schwartau wird die Zentrale des elektronischen Stellwerks neu gebaut. Und an der Teerhofinsel wird der Bahnübergang aufgehoben und eine neue Umgehungsstraße parallel zur Bahnlinie gebaut.
Um diesen Punkt hatte es ausweislich der Planunterlagen heftige Debatten mit den Chefs der anliegenden Gewerbebetriebe gegeben. Sie fürchten um die Erreichbarkeit ihrer Firmen. Kunden müssten bald einen rund zwei Kilometer langen Umweg fahren. Das Eisenbahn-Bundesamt sah die Einwände als wenig gewichtig an. Die Firmen dort, etwa Yachtbauer und Segelmacher, seien so spezialisiert, dass Kunden Umwege auch in Kauf nehmen würden.
Ob Betroffene der Baumaßnahmen jetzt noch vor Gericht ziehen? Grundsätzlich wäre das möglich. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden. Allerdings: Eine solche Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat zunächst einmal keine aufschiebende Wirkung. Nur auf gesonderten Antrag hin könnte das Gericht eine solche aufschiebende Wirkung festlegen, würde vorher aber das Interesse des Klägers mit dem öffentlichen Interesse abwägen. Ansonsten wird der Ausbau der Trasse schon in Kürze beginnen.
Mit dem 18 Kilometer langen Fehmarnbelttunnel und der ausgebauten 88 Kilometer langen Hinterlandanbindung sollen Dänemark und Deutschland deutlich enger zusammenwachsen. Die Zugfahrt von Kopenhagen bis nach Hamburg wird dann nur noch zweieinhalb Stunden statt 4,5 bis 5,5 Stunden dauern. Beidseits der Grenze bereiten sich vor allem die Wirtschaftsverbände auf neue Wachstumschancen und den Austausch von Arbeitnehmern und Know-how vor. Die Hinterlandanbindung sollte ursprünglich bis 2030 fertig sein. Womöglich verschiebt sich der Termin aber um einige Jahre, heißt es.
Der Tunnelbau geht derweil zügig voran. Drei der 89 Elemente des neuen Tunnels sind bereits auf den Meeresboden abgesenkt worden und werden dort jetzt zusammengesetzt. Damit sind schon über 700 Meter des 18 Kilometer langen Bauwerks in Position gebracht.