Wer seinen geliebten Drahtesel nicht rechtzeitig entfernt hatte, musste damit rechnen, dass er vom kommunalen Ordnungsamt abgeholt wurde – auch wenn er angeschlossen war. Die Schlösser wurden geknackt, Fahrrad und meist auch Schloss sind erst einmal in Verwahrung gekommen. Wer sein Rad also vermisst, kann es beim Ordnungsamt abholen. „Eine Abholung ist nach Terminvereinbarung beim Ordnungsamt möglich“, sagt Oliver Groth, Bereichsleiter der Hansestadt Lübeck. Die Radbesitzer wurden über das Entfernen am 17. August laut Groth allerdings nicht vorher benachrichtigt: Das sei nicht möglich, da keine zentral geführte Eigentümer-Datei für Fahrräder existiere. Deshalb sollten betroffene Besitzer bei der Abholung ihres Rades im Ordnungsamt möglichst einen Nachweis dabeihaben – etwa einen Kaufbeleg oder Unterlagen mit Rahmennummer. Auch der Schlüssel zum mitgenommenen Schloss kann helfen. „Notfalls wird Eigentum auch dadurch glaubhaft nachgewiesen, wenn zum Beispiel Fotos des Fahrrades vorgelegt werden können oder Besonderheiten des Fahrrades so präzise umschrieben werden können“, erklärt Groth. Im ehemaligen Karstadt-Gebäude sollen unter anderem Schulen einziehen, außerdem sind Flächen für kulturelle und öffentliche Veranstaltungen vorgesehen. Unter dem Platz am Schrangen ist ein Fahrradparkhaus mit 400 Stellplätzen geplant. Bis dahin müssen die Stellplätze am Gebäude den Bauarbeiten weichen.
Im gesamten Stadtgebiet gibt es übrigens regelmäßig sogenannte Fahrradleichen. Ob ein Fahrrad als solches gilt, entscheidet die Stadt anhand eines festen Kriterienkatalogs. Ein gebrochener oder stark verformter Rahmen reicht dafür bereits aus.