In einer schriftlichen Stellungnahme erklären Kreis- und Stadtelternvertretung der Kitas: „Diese Aussage halten wir in ihrer Pauschalität für rechtlich problematisch und geeignet, einen unzutreffenden Eindruck über den gesetzlichen Förderanspruch von Kindern zu vermitteln.“
Die Verwaltung hat mit ihrer umstrittenen Aussage auf einen Beschluss der Einwohnerversammlung reagiert. Die hatte beschlossen, dass die Hansestadt als Trägerin der städtischen Kitas eine Betreuung der Kinder bis zum Schulalter ohne Reduzierungen sicherstellen müsse.
Eltern dürften grundsätzlich darauf vertrauen, dass die im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeiten regelmäßig erbracht werden, schreiben die Elternvertreter. Für Familien bedeuten wiederkehrende Betreuungsausfälle erhebliche Belastungen. „Für die Kinder bedeutet dies den Verlust eines verlässlichen Alltags. Eltern müssen Arbeitszeiten verschieben, Urlaub einsetzen, unbezahlte Freistellungen in Anspruch nehmen oder kurzfristig private Betreuung organisieren.“
Dass plötzliche krankheitsbedingte Personalausfälle zu vorübergehenden Einschränkungen führen können, bestreiten die Elternverbände nicht. „Daraus folgt jedoch nicht, dass es keinen Anspruch auf eine regelmäßige tägliche Betreuung gäbe“, heißt es in ihrer Stellungnahme.
Die Verwaltung relativiere mit dieser Aussage den Rechtsanspruch, sagt auch die GAL-Politikerin Juleka Schulte-Ostermann. Das Argument sei juristisch nicht haltbar. „Die Hansestadt muss die Kitas so organisieren, dass eine Betreuung sichergestellt ist“, sagt die GAL-Politikerin.
Das fordern auch die Elternverbände. „Kurzfristige Erkrankungen einzelner Beschäftigter mögen nicht vorhersehbar sein; das Auftreten von Krankenständen insgesamt gehört jedoch zum normalen Betriebsrisiko jeder Organisation“, schreiben sie in der Stellungnahme. „Gerade deshalb bedarf es einer vorausschauenden Personalplanung, ausreichender Vertretungsstrukturen und belastbarer Springerpools.“
Der Rechtsanspruch auf die tägliche Betreuung sei faktisch nicht umsetzbar, argumentiert dagegen Bildungssenatorin Monika Frank (SPD). „Wenn die Leistungserbringung nicht möglich ist, kann man sie auch nicht einklagen.“ Als Beispiel nennt Frank kurzfristige Beschäftigungsverbote für schwangere Erzieherinnen.
Und auch der im November 2025 von CDU, Grünen und FDP beschlossene Personaldeckel für die Verwaltung erschwere die Personalgewinnung. Dauerausschreibungen von Stellen für Erzieherinnen und sozialpädagogische Assistenten seien nicht mehr möglich. Fallen Fachkräfte wegen Schwangerschaften oder langfristiger Erkrankungen aus, müssten die Stellen jetzt einzeln und befristet ausgeschrieben werden. Monika Frank: „Es ist schwierig, befristete Stellen zu besetzen.“
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt nach Angaben der städtischen Jugendhilfeplanung für 3100 Kinder von einem bis drei Jahren und 6142 Kinder von drei bis sechs Jahren. In Lübeck gebe es aktuell 130 Kitas von 28 Trägern.
Trotz sinkender Geburtenzahlen bestehe insbesondere bei den unter Dreijährigen weiterhin Bedarf an zusätzlichen Plätzen, weil die Erwerbstätigkeit von Eltern weiter zunehme und die Betreuung früher in Anspruch genommen werde, erklärt die Jugendhilfeplanung.