Fahrradstraße: Verwaltungsgericht verlangt weniger Verkehr
Anwohner der Dorfstraße klagte gegen Durchgangsverkehr – Straßenverkehrsbehörde muss neu zählen.

Anwohner der Dorfstraße kämpfen seit Jahren gegen den Durchgangsverkehr. Volker Koß (2.v.r.) hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ein Urteil gegen die Stadt erwirkt.Foto: Lutz Roeßler
Lübeck. Seit Jahren kämpfen Anwohner der Dorfstraße gegen den unberechtigten Durchgangsverkehr. Aus Sicht der städtischen Behörden ist das Ausmaß der unerlaubten Autos in der Fahrradstraße zu vernachlässigen. Das sieht das Verwaltungsgericht Schleswig ganz anders und hat die Stadt dazu verdonnert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Im Mai 2022 stellte Anwohner Volker Koß den Antrag, dass die Stadtverwaltung zusätzliche straßenverkehrliche Maßnahmen ergreifen müsse, um den Durchgangsverkehr in der Fahrradstraße zu stoppen. Koß ist kein Einzelkämpfer, sondern weiß weitere Anwohner hinter sich.

Vom 13. bis zum 15. September ließ die Hansestadt den Verkehr in der Fahrradstraße in St. Jürgen zählen. Danach seien nur vier Prozent der Fahrzeuge Durchgangsverkehr gewesen. Eine von der Verwaltung beauftragte Lärmberechnung kam zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Grenzwerte unterschritten würden. Und die Polizei registrierte in drei Jahren nur neun Verkehrsunfälle, an denen Fahrräder oder Pedelecs beteiligt waren.

Im Januar 2023 lehnte die Stadt den Antrag von Koß auf zusätzliche Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr ab. Einen Monat später legte der Anwohner dagegen Widerspruch ein, den die Verwaltung Ende Mai 2023 zurückwies. Daraufhin reichte Volker Koß im Juli 2023 Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ein. Er verwies dabei auf diverse, eigene Zählungen, die Quoten für durchfahrende Autos von 70 bis 90 Prozent ergeben hatten.

„Unzumutbaren

Beeinträchtigungen“

In zwei Urteilen vom Dezember 2025 und Februar 2026 stellte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts fest, dass Volker Koß durch den Durchfahrtsverkehr in seinen Rechten verletzt werde. Aus dem Durchgangsverkehr würden „unzumutbare Beeinträchtigungen resultieren“. Die Stadt müsse zusätzliche Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr ergreifen.

Die Stadtverwaltung habe die unerlaubten Autos in der Fahrradstraße nicht richtig ermittelt, kritisieren die Richter. Nur zwei Zählstellen und Zählungen nur an drei Tagen würden nicht ausreichen. Außerdem müsse die Verwaltung die Autos anhalten und die Fahrer nach ihren Fahrtzielen befragen.

Das würde zwar einen „erheblichen Aufwand bedeuten“, räumt die 3. Kammer ein, sieht aber keine andere Möglichkeit, „um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu erlangen“. Die Lübecker Straßenverkehrsbehörde will laut einer Mail, die Volker Koß vorliegt, einen neuen Anlauf unternehmen. In der Dorfstraße soll eine neue Verkehrserhebung in Auftrag gegeben werden, steht in der Mail von Ende Mai.

Seit 2010 ist die

Dorfstraße eine

Fahrradstraße

Die Anwohner warten gespannt auf die Ergebnisse dieser neuen Erhebung. „Wenn Durchgangsverkehr in größerem Umfang festgestellt wird, muss die Hansestadt etwas dagegen machen“, erklärt Volker Koß. Er kritisiert, dass sich das ganze Verfahren über Jahre hinziehe.

Die rund 900 Meter lange Dorfstraße in St. Jürgen beginnt an der Einmündung Kahlhorststraße im Norden und endet im Süden kurz vor dem Kleingartengelände. Am 22. Oktober 2010 wurde sie per Verkehrsversuch als Fahrradstraße ausgewiesen.

In einer Fahrradstraße dürfen laut Verwaltungsgericht Schleswig nur Fahrräder und Elektro-Kleinstfahrzeuge wie Roller unterwegs sein. Autofahrende Anlieger dürfen die Straße benutzen, wenn diese mit dem Schild „Anlieger frei“ ausgewiesen ist. Anlieger seien Grundstückseigentümer und alle Autofahrer, die beispielsweise als Postauto, Lieferfahrzeuge, Handwerker, Pflegedienste oder Verwandte und Bekannte zu den Anwohnern unterwegs seien. und DOR
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