Kampf gegen Graffiti: Wie schnell werden sie beseitigt?
Verbotene Symbole werden vorrangig entfernt – Verbindlicher Fünf-Tage-Standard kann nicht eingehalten werden.

Schmierereien unter der Moltkebrücke: Dort wird dreimal jährlich kontrolliert.Foto: 54° / Felix Koenig
Lübeck. Können in Lübeck Graffiti innerhalb von wenigen Tagen konsequent beseitigt werden? Das wollten Lübecks Kommunalpolitiker von der Stadtverwaltung wissen. Die hat die Materie intensiv geprüft und ist zum Schluss gekommen: Das funktioniert nur bedingt.

So wollten die Politiker wissen, ob es möglich ist, Schmierereien, Vandalismus und Aufkleber an städtischen Objekten innerhalb von fünf Tagen zu entfernen. „Ein verbindlicher stadtweiter Fünf-Tage-Standard kann mit den vorhandenen Kapazitäten nicht gesichert werden“, schreibt die Stadt in einem Bericht an die Politiker.

Aktuell gebe es Unterschiede je nach Zuständigkeit. Der Kurbetrieb Travemünde schaffe die fünf Tage normalerweise. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck verfügten nur noch über drei statt ursprünglich fünf Stellen für das Beseitigen von Aufklebern an Schildern, Lichtmasten und weiterem Stadtmobiliar. „Großflächige Graffiti gehören nicht zum Aufgabenbereich dieses Teams“, schreibt die Stadt.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr beauftrage Firmen für Graffitientfernung auf Gehwegen und an Ingenieurbauwerken. Für Brücken bestehe ein Kontroll- und Beseitigungsrhythmus von dreimal jährlich. Darstellungen mit verbotenen Symbolen, Schriftzügen oder sexistischen Inhalten würden vorrangig entfernt. So macht es laut Bericht auch das städtische Gebäudemanagement. „Im Ergebnis kann das Fünf-Tage-Ziel für einzelne Bereiche bereits faktisch erreicht werden“, schreibt die Stadt. Flächendeckend sei dieses Ziel aber nicht umsetzbar.

Und können Private verpflichtet werden, Schmierereien innerhalb von zwei Wochen zu beseitigen? Dazu sagt die Stadt klar nein. Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür. Ausnahmen könne es für Kulturdenkmale geben. Die Denkmalpflege prüfe bei Kenntnis eines Graffito an einem Kulturdenkmal, ob eine Gefährdung der Bausubstanz oder eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes vorliegt. „Liegt eine solche Gefährdung oder Beeinträchtigung vor, wird das denkmalpflegerische Verfahren zur Abstellung von Missständen eingeleitet.“

Die Stadt setzt auch auf Prävention. „Insbesondere in Jugendzentren sind Graffiti Gegenstand pädagogischer Arbeit“, heißt es in dem Verwaltungspapier. Jugendliche würden bei Bedarf über rechtliche Konsequenzen illegal= angebrachter Graffiti aufgeklärt.

Bürger haben die Möglichkeit, Vandalismus oder Schmierereien über die Anliegenmelder-App sowie über die Behördennummer 115 zu melden. HVS
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