Mitte Mai rückten dann Bauarbeiter an und trugen die Überreste des Hauses ab. Es war der zweite Anlauf, denn bereits im Januar 2026 hatten dort Bauarbeiten begonnen. Die Hansestadt Lübeck stoppte die Maßnahme jedoch. Der Eigentümer hatte weder eine Abrissgenehmigung noch die erforderliche Anzeige des Abrisses bei der Hansestadt eingereicht.Das bestätigte die Pressestelle auf Anfrage der Lübecker Nachrichten im Januar.
Seit Februar 2026 liegt die Genehmigung vor. Die Abrissarbeiten sind rechtens. Dennoch dauerte es weitere zwei Monate, bis das Haus dem Erdboden gleichgemacht wurde. Nur noch eine Treppe in den inzwischen nicht mehr vorhandenen Keller ist zu erkennen.
Ob dort ein neues Haus entsteht, ist nicht bekannt. Fakt ist aber: Aktuell liegt der Stadt kein Bauantrag für einen Neubau vor. Sollte der Eigentümer dort erneut ein Haus errichten wollen, muss er sich jedoch an den Nachbargebäuden orientieren. „Die Gebäudehöhe als auch die jeweiligen Geschosshöhen müssen sich in die Umgebung einfügen, die Fassadengliederung sollte die gründerzeitlichen Elemente aus der Entstehungszeit des Quartiers zeitgemäß interpretieren. Das neue Gebäude darf nicht als Fremdkörper im geschützten Straßenbild wirken“, lässt Nicole Dorel, Pressesprecherin der Stadt Lübeck, wissen.
Das Haus sollte bereits vor dem Brand verkauft werden. Das geht aus einer Immobilienanzeige hervor, die den Lübecker Nachrichten vorliegt. Für 399.000 Euro stand das Haus in St. Lorenz Süd, das aus einem Haupt-, Hinter- und Mittelgebäude bestand, zum Verkauf. Den Mietern der sieben Wohneinheiten war zu Ende Mai gekündigt worden. Das Gebäude galt zu diesem Zeitpunkt als sanierungsbedürftig – so steht es in der Anzeige.
Mit dem Abriss schließt sich ein weiteres Kapitel dieser Katastrophe. Im April 2026 stellte die Große Strafkammer des Landgerichtes Lübeck auch offiziell die Verursacherin des Feuers fest: Knapp ein Jahr nach der Katastrophe verurteilte das Landgericht eine damals 27-jährige Frau zu einer dauerhaften Unterbringung in einer Psychiatrie.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das Feuer aus Frust bewusst gelegt hatte. Aufgrund ihrer paranoiden Schizophrenie, einer verminderten Intelligenz und ihrer Drogenabhängigkeit gilt die Verurteilte jedoch als schuldunfähig.