Heizung, PV, Dämmung:
Das gilt 2026 für Eigentümer
Neue Regeln bei Heizung, Photovoltaik und energetischer Sanierung

Die Verunsicherung war groß – jetzt ist sie kleiner. Ende Februar haben Union und SPD die 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gestrichen, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen damit wieder verbaut werden.

Ganz ohne Klimavorgaben geht es allerdings nicht

Ab 2029 soll eine sogenannte Grüngasquote greifen. Versorger sind dann verpflichtet, fossilem Erdgas schrittweise klimafreundliche Anteile wie Biomethan beizumischen. Für Haushalte mit Gasheizung kann das höhere Kosten bedeuten.

Zudem steigt der CO₂-Preis weiter: 2025 lag er bei 45 Euro pro Tonne, 2026 bewegt er sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis im europäischen Emissionshandel am Markt bilden. Wer heute eine neue fossile Heizung einbaut, sollte daher die langfristigen Betriebskosten im Blick behalten.

Welche Heizung passt zum Haus?

2026 gilt: Bestehende und funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Eine Austauschpflicht besteht nur für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Brennwert- und Niedertemperaturgeräte sind davon ausgenommen.

Beim Heizungstausch stehen Hausbesitzern verschiedene Optionen offen: Wärmepumpe, Hybridlösung, Anschluss an ein Wärmenetz oder weiterhin Gas- und Ölheizungen.

Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, wenn das Gebäude gut gedämmt ist und niedrige Vorlauftemperaturen möglich sind. Auch Hybridlösungen können sinnvoll sein, etwa in Bestandsgebäuden, in denen eine reine Wärmepumpe technisch schwierig wäre.

Wärme: Bis zu 70 Prozent möglich

Unverändert bleibt die staatliche Förderung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft weiter, mindestens bis 2029. Zuständig für Zuschüsse im Wohnbereich ist die staatliche Förderbank KfW.

Wichtig: Der Einbau fossiler Heizsysteme wie Gas- und Ölheizungen sowie gebrauchte Anlagen oder Prototypen wird nicht gefördert. Zuschüsse gibt es für klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen sowie den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Zuschusshöhe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

■ 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter fossiler Heizungen,

■ 30 Prozent Einkommensbonus bei versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro

■ sowie 5 Prozent Effizienzbonus bei besonders effizienten Wärmepumpen.

Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Förderfähig sind in der Regel Investitionskosten bis 30.000 Euro pro Wohneinheit, maximal also 21.000 Euro.

Förder-Aus bei Solar: So geht‘s weiter

Noch gilt die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer Strom ins Netz einspeist, erhält aktuell zwischen rund 7,8 und 12,3 Cent pro Kilowattstunde. Doch die Bundesregierung plant Änderungen. Für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt Leistung soll die feste Einspeisevergütung künftig entfallen. Immerhin: Bestehende Anlagen behalten ihren Anspruch für 20 Jahre. Eine PV-Anlage auf dem Hausdach rechnet sich also weiterhin, aber stärker über Eigenverbrauch als über garantierte Vergütung. Wer eine Anlage plant, sollte deshalb Speicherlösungen und Verbrauchsprofile von Anfang an mitdenken.

Zuschüsse für Dämmung und neue Fenster

Unverändert bleiben Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen. Für Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade oder Kellerdecke sowie für neue Fenster sind 15 Prozent Zuschuss möglich, mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar 20 Prozent. Förderfähig sind Investitionskosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Auch hier erfolgt die Antragstellung über die staatliche Förderbank KfW. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Erst nach Erhalt der Zusage darf der Handwerksbetrieb beauftragt werden. C. Schmidt
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