Lübeck.
Ab sofort darf in der Neuengammer Straße in Lübeck nur noch einseitig geparkt werden. Aufgrund der geringen Straßenbreite wird ein einseitiges Halteverbot eingerichtet, zuvor hatten sich zahlreiche Personen über die Parksituation beschwert. Bei der Bewertung ist auch klar geworden, dass Fahrzeuge auf einer Straßenseite verbotswidrig auf dem Gehweg parken und ihn dadurch erheblich einengen. Zur eindeutigen Regelung der Parkordnung wird deshalb jetzt ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Auf dieser Straßenseite ist dann das Halten und Parken auf der Fahrbahn nicht mehr zulässig.