„Es passiert nichts“, klagt Mieter Benny Meier (33, Name geändert). An 24 von 30 Tagen sei seine Wohnung kalt gewesen. Das Thermostat zeige unverändert um die 15 Grad. „Da sind wir an der Schimmelgrenze.“
Heizung im Hochhaus am Forstmeisterweg zu alt?
Er habe bei der Hotline der Wohnungsverwaltung Buwog angerufen und dort sei ihm gesagt worden, man könne eigentlich jeden Tag Firmen zur Reparatur in das Haus schicken, offenbar sei die Heizung zu alt. Eine Sanierung sei aber Sache des Eigentümers, den Angaben zufolge ist das die dänische Gesellschaft KS Danske. Auf wiederholte Zeitungsnachfrage zu den Zuständen im Haus hat die Buwog gestern kurz vor Redaktionsschluss reagiert: Ein „Plattenwärmetauscher“ sei defekt, die Reparatur obliege den Stadtwerken Lübeck. Man bedauere die Situation. Eine Anfrage der Redaktion dazu liegt inzwischen bei den Stadtwerken vor.
Seit dem ersten Hilferuf der Mieter bei 2,5 Grad minus ist es draußen nun doppelt so kalt geworden. Mit dicken Mützen und Decken versuchen die rund 200 Mieter, unter ihnen Senioren und auch Eltern mit Kindern, sich notdürftig warm zu halten.
Die Heizkörper stammten, ebenso wie das Haus, aus den Siebziger Jahren, hatte ein Mieter erklärt. „Es kommt schon mal vor, dass einer platzt. Dann erst wird er getauscht, wobei die Heizung komplett heruntergefahren und dadurch das ganze Haus kalt wird.“
Mieterverein verweist
auf Selbsthilferecht
Er sei entsetzt, dass sich die Situation der Mieter offenbar seit Januar nicht gebessert habe, sagt Thomas Klempau, Geschäftsführer des Mietervereins Lübeck. Für ihn ist klar: „Die Mieter haben ein Mängelbeseitigungsrecht.“ Es bestehe ein Anspruch auf eine 20 bis 22 Grad warme Wohnung. Dafür habe die Wohnungsverwaltung zu sorgen. Seien Reparaturen nicht zielführend, müsse der Vermieter mobile Heizgeräte in den Wohnungen aufstellen. Auch eine Ersatzheizung auf einem Tieflader sei denkbar.
Ganz klar steige bei den niedrigen Raumtemperaturen das Risiko, dass in der Wohnung Feuchtigkeit und Schimmel entstünden. „Das ist gesundheitsgefährdend.“ Die Mieter hätten ein Selbsthilferecht, falls der Vermieter nach Aufforderung nicht helfe, und könnten sich selbst Heizstrahler kaufen und dem Hauseigentümer in Rechnung stellen. „Auch Ersatz der höheren Stromkosten kann verlangt werden.“
Drohen Sanierung