Das hatte offenbar Erfolg. Bereits im Juli wurde ein 26-jähriger Lübecker verurteilt. Er soll kurz nach dem Jahreswechsel eine Rakete gezielt in Richtung der Polizeikräfte geschossen haben. Die Rakete sei in unmittelbarer Nähe der Beamten explodiert, so die Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. „Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Berufung eingelegt hat“, erklärt Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Die Berufungsverhandlung findet voraussichtlich Ende Januar 2026 statt.
Anklage beim Jugendschöffengericht hat die Staatsanwaltschaft auch gegen einen 19-jährigen Lübecker erhoben. Er soll Teil einer Personengruppe gewesen sein, die brennende Barrikaden errichtet und Feuerwehrleute an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert hatte. Die Akte liege nun beim Amtsgericht. Ein ähnliches Ermittlungsverfahren wurde gegen drei weitere Personen geführt. Allerdings habe der Verdacht gegen das Trio im Zuge der Ermittlungen nicht erhärtet werden können.
Bei der Lübecker Staatsanwalt laufen derzeit laut Buscher noch zwei weitere Ermittlungsverfahren. Im Fokus stehen dabei ein 29-Jähriger, der zu Silvester eine Schreckschusspistole abgefeuert haben und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben soll. Einem 25-jährigen Lübecker wird vorgeworfen, einen Vollstreckungsbeamten angegriffen zu haben.