Bürgermeister Sven Radestock sagt dazu: „Ich appelliere an alle, in diesem Jahr weitgehend auf Böller zu verzichten. Als Hundehalter weiß ich um die Ängste vieler Tiere in der Silvesternacht. Auch für die Umwelt ist es besser, keine Knaller zu zünden.“
Hinzu kommt die Brandgefahr, die von Feuerwerk ausgeht. Von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen muss aus diesem Grund in einem Umkreis von 200 Metern ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Dies betrifft besonders Reet-, Strohdach- und Fachwerkhäuser, Tankstellen, besonderen Baumbestand, Wälder sowie landwirtschaftliche Betriebe und Anlagen. Außerdem ist Feuerwerk der Klasse II – zu dem auch Stabraketen gehören – in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.
Welche Bereiche das konkret sind, hat der Fachdienst Öffentliche Sicherheit erstmals auf mehreren Karten für Eutin und seine Ortsteile Fissau, Neudorf, Sibbersdorf und Sielbeck dargestellt. „Auf unserer Homepage kann man damit auf einen Blick sehen, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf“, so der Bürgermeister.
Generell ist Feuerwerk der Klasse II nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt, davor und danach gesetzlich verboten. Geregelt ist das in der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
„Ich hoffe, dass wir alle mit viel Rücksicht einen entspannten, stressfreien Jahreswechsel erleben werden“, so Sven Radestock: „Allen Eutinerinnen und Eutinern sowie allen Gästen einen fröhlichen Rutsch in ein gesundes, friedvolles neues Jahr!“