An all dem hängen auch die Streckenarbeiten auf dem Festland. Zentral sind so oder so die Planfeststellungsbeschlüsse vom Eisenbahnbundesamt (EBA). Wenn sie da sind, kann es mit dem Bauen losgehen. Allerdings liegen von zehn benötigten erst zwei vor − für die Abschnitte Fehmarn (6) und Großenbrode (5.2).
Ist für die anderen schon einzuschätzen, wann sie kommen? Zunächst verweist eine Sprecherin der Bahn auf einen jeweils „sehr individuellen Vorgang“. Das hat mit möglichen Einwendungen zu tun. Zum Ablauf: Sind sich die Infrastruktur-Planer einig, wie sie es machen wollen, müssen sie das, was sie ausgearbeitet haben, veröffentlichen.
Dann beginnt eine Frist für Eingaben, etwa von Gemeinden, Naturschützern und Anwohnern. Bei den von der Bahn eingereichten Unterlagen für die feste Fehmarnsundquerung beispielsweise läuft die Frist noch bis zum 10. September beim EBA. Danach wird geprüft, nachgebessert − wie etwa gerade im Fall des Abschnitts 4, Oldenburg− und wieder öffentlich ausgelegt. Mal sind 20 einfache Einwendungen abzuarbeiten, was schnell geht, mal ist es nur eine ziemlich komplexe, bei der es lange dauert. Sind danach alle fein, nimmt sich das EBA den finalen Stand vor. Kein Verfahren gleicht also dem anderen.Und: Ist der Planfeststellungsbeschluss dann fertig und zugestellt, also veröffentlicht, gibt es noch eine einmonatige Klagefrist, die allerdings keine aufschiebende Wirkung hat. Dafür braucht es noch einen Eilantrag, der oft mit eingereicht wird. Zuständig ist in beiden Fällen bei der festen Fehmarnbeltquerung das Bundesverwaltungsgerichtin Leipzig. Es entscheidet erst- und letztinstanzlich. Die Hürden sind hoch, viele Versuche bleiben erfolglos, können aber trotzdem etwas bewirken. So wurden im Mai Klagen der Stadt Fehmarn, des Wasserbeschaffungsverbandes und mehrerer Unternehmenabgewiesen.„Aber“, sagt die mit den Fällen be- und vertraute Hamburger Rechtsanwältin Michéle John, „es gab Protokollerklärungen, die auch im weiteren Bauvorhaben durch die DB einzuhalten sind“. Aus Sicht der Kläger ein wichtiger Kompromiss, wenngleich sie die Kosten der Verfahren tragen müssen. Eine weitere rechtliche Möglichkeit gibt’s auch noch. Sollten Grundrechte beschnitten sein, etwa im Fall von Eigentum, bleibt − falls die Leipziger Richter abgewunken haben − der Gang nach Karlsruhe. Dass ein entsprechender Fall am Bundesverfassungsgericht angenommen wird, ist aber extrem selten.
Die DB InfraGo ist mit Prognosen daher vorsichtig, vieles sei aus unterschiedlichen Gründen nicht „konkret vorhersehbar“. Aber, immerhin: „Wir gehen zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass wir zum Ende dieses Jahres Beschlüsse für die Abschnitte Lübeck und 5.1 erhalten werden.“ Letzterer betrifft den Abschnitt Heringsdorf-Neukirchen.Was passiert, wenn diese elementare Hürde genommen, der Beschluss da ist? Dann legt die Bahn los: Planungsaufträge werden verteilt, Bauunternehmen auf Spur gebracht und benötigte Flächen eingekauft. Und es werden „Umweltschutzmaßnahmen wie das Umsiedeln bestimmter Tierarten eingeleitet“. Bevor die Arbeit für und an den Schienen beginnt, müssen auch noch Baustraßen und Lagerflächen angelegt werden.
Bei der Hinterlandanbindung ist zudem eine Besonderheit zu beachten: Die Abschnitte 1 bis 3 (Lübeck bis Lensahn) und die gerade laut diskutierte Sundquerung werden im „Partnerschaftsmodell Schiene“ realisiert. Heißt: Der Bauherr hat, das ist sonst eher nach der Genehmigung der Fall, die ausführenden Unternehmen schon eingetütet, also fürs Kommende bereits reserviert.
„Für die Allianz Lübeck-Lensahn wurden die Unternehmen im Oktober 2024 gebunden“, teilt die Bahn mit. Für die Fehmarnsundquerung passiere das noch im Herbst. Dabei sind bereits die Großen der Zunft, etwa Stüblin und Strabag, auch spezialisierte Ingenieursbüros und Generalplaner wie Ramboll Deutschland, deren dänische Konzernmutter mitverantwortlich für den Bau des Fehmarnbelttunnels ist. Die Form dieser Kooperationen soll vor allem für Geschwindigkeit sorgen. Die scheint nun auch mehr denn je nötig zu sein. Es dürfte für größeren Ärger sorgen, wenn noch andere Streckenabschnitte bereits in der Planungsphase zur Baustelle werden.