Neue Haltverbotszone im Wohngebiet Wöbbensredder

Malente. Im Wohngebiet rund um den Wöbbensredder in Bad Malente-Gremsmühlen gelten künftig neue Verkehrsregeln: Die bestehende eingeschränkte Haltverbotszone zwischen Lindenallee und Klaus-Groth-Weg wird auf das gesamte Quartier ausgeweitet. Betroffen sind nun auch der Rothensander Weg und der Klaus-Groth-Weg.

Grund für diese Maßnahme ist vor allem die zunehmende Behinderung durch falsch geparkte Fahrzeuge, insbesondere außerhalb der vorgesehenen Parkstreifen. Mit der neuen Regelung soll unter anderem die Sicherheit für den Radverkehr verbessert werden: Der Klaus-Groth-Weg ist als Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrende freigegeben – parkende Fahrzeuge, vor allem in Kurvenbereichen, schränken dort jedoch die Sicht ein und gefährden die Verkehrssicherheit.

Auch der Wendehammer im Rothensander Weg soll künftig freigehalten werden, um größeren Fahrzeugen das problemlose Wenden zu ermöglichen. Für Anwohnende und Besucher stehen im Quartier ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung – etwa auf den markierten Streifen im Wöbbensredder sowie auf dem großflächigen Parkplatz mit Parkscheibenregelung im Klaus-Groth-Weg.

Die neue Haltverbotszone wird mit entsprechender Zonenbeschilderung an der Einmündung von der Lindenallee gekennzeichnet. Beim Herausfahren wird diese Zonenregelung wieder aufgehoben. Eine Wiederholung der Beschilderung innerhalb der Zone erfolgt nicht – daher gilt: Schild beachten, Regelung befolgen.

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