Zudem bemängelt die Kommunalaufsicht, dass in der Begründung des Antrags „den Bürgerinnen und Bürgern ein unzutreffendes beziehungsweise unvollständiges Bild vom maßgeblichen Sachverhalt und seiner rechtlichen Beurteilung vermittelt“ werde. Dazu zähle die Behauptung, „die Unterbringung der Flüchtlinge könne auf dem Grundstück auch ohne Abriss der Sporthalle unter Aufrechterhaltung der Nutzung des Sportplatzes und der Sporthalle erfolgen“ und dass „der Abriss der Sporthalle nicht notwendig“ sei. Wichtige, von der Gemeinde angeführte Erfordernisse zu Abstandsregeln, Erschließung, Entwässerung und Versorgung würden nicht erwähnt. „Damit ist diese Aussage irreführend“, erklärt die Behörde.
Markus Borchardt,der das Bürgerbegehren angeschoben hat, kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Sein Vorwurf: „Die Kommunalaufsicht hat die Argumentation der Gemeinde ungeprüft übernommen.“ Dabei enthalte deren Darstellung nicht nur Lücken, sondern sogar falsche Behauptungen. Aus diesem Grund werde er dem Bescheid widersprechen.Bürgermeister Heiko Godow (CDU) sieht die korrekte Vorgehensweise von Verwaltung und Selbstverwaltung für die Planung der Flüchtlingsunterkünfte bestätigt. Aufgrund der Summe der Ablehnungsgründe gehe er davon aus, dass etwaige Einsprüche oder eine Klage keinen Erfolg haben werden.
„Die Ausschreibung für den Abriss der Halle wird jetzt auf den Weg gebracht“, sagt Godow. Damit setze die Verwaltung die aktuelle Beschlusslage der Gemeindevertretung um. Sobald die Entscheidung rechtskräftig werde, könnten die Bagger vielleicht schon im Februar oder März rollen. Die ersten Wohncontainer könnten dann im späteren Frühjahr aufgestellt werden.