Statt nur in der Woche, muss die blaue Scheibe ab sofort auch an Samstagen zwischen 8 und 18 Uhr gut sichtbar im Auto hinterlegt werden, um eine Stunde parken zu dürfen. Eine neue Regelung gilt auch für den Parkstreifen, der zwischen der Marktstraße und der Rosenstraße liegt. Hier darf zwischen 7 und 19 Uhr eine halbe Stunde geparkt werden – das gilt künftig auch an Samstagen.
Betroffen ist auch die Lindenallee: Zwischen Bahnhofsstraße und Luisenstraße ist die Regelung ebenfalls auf den Samstag erweitert worden. Die gute Nachricht: Die erlaubte Parkzeit wurde gleichzeitig von einer auf zwei Stunden erhöht. Die entsprechenden Schilder will die Gemeinde in diesen Tagen ändern.
Was Autofahrer zudem wissen müssen: Die Gemeinde richtet eine eingeschränkte Halteverbotszone in der Auguststraße ein. Diese ist notwendig, um Schäden an der engen Straße zu vermeiden. Das Verbot gilt zwischen 8 und 16 Uhr. In dieser Zeit darf in der Auguststraße nur gehalten werden (bis zu drei Minuten oder zum zügigen Be- und Entladen des Fahrzeugs).
Das Problem ist die Enge der Straße. Wer aktuell in die Auguststraße hineinfährt, muss am Ende der Straße wenden. Da es keinen Wendehammer gibt, muss mehrmals rangiert werden.
Weil die Straße am Ende zudem abschüssig ist, geht es beim Wenden leicht bergauf. „Bei diesem Rangiermanöver und Anfahren entstehen immer wieder in kurzer Zeit erhebliche Schäden an der wassergebundenen Straße, die neben der Oberflächenbeschädigung auch den geführten Wasserabfluss beschädigen“, heißt es von der Gemeinde. Gleiches passiere beim Bergauf-Fahren.
Das eingeschränkte Halteverbot soll den Verkehr verringern und so die Straße schützen. Die entsprechenden Schilder sind schon vor dem Einfahren in die Straße gut zu sehen. An Wochenenden sowie abends und nachts ist das Parken erlaubt. Die Einhaltung der neuen Regelung soll regelmäßig überwacht werden.