Zugleich betont sie, dass keine Leistungen wegfallen werden. Stattdessen gehe es darum, bestehende Angebote auszubauen. Unter anderem plane man die Einrichtung einer palliativmedizinischen Tagesklinik. Weiter kündigt Kloor an: „Wir bauen aufgrund des großen Wachstums unserer Betten weiterhin massiv Personal auf.“
Keine konkreten Informationen gibt es derzeit von der Schön-Klinik in Neustadt. Diese ist deutlich breiter aufgestellt als das SEK. Über 13.000 Patienten, gut 260 Pflegekräfte und 352 Betten machen sie laut Klinik-Atlas zu einem der großen Player im Kreis. Sprecherin Astrid Reining ist froh, dass ein beschlossener Gesetzentwurf zur Krankenhaus-Reform vorliegt. „Positiv ist aus unserer Sicht der deutlich stärkere Fokus auf Behandlungsqualität, Zertifizierungen und Mindestmengen, der zu einer qualitativ besseren Patientenversorgung führen wird“, führt sie aus. Andere Elemente – wie etwa die Vorhaltepauschalen (es gibt Geld, wenn eine Leistung vorgehalten wird) – lehne die Schön-Klinik ab, da sie falsche Anreize setze und zu verstärkten Wartezeiten führen würden.
Zugleich sagt Astrid Reining: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn es für jedes Haus bereits konkrete Aussagen über das künftige Leistungsangebot geben würde.“ Solange dies nicht der Fall sei, könne man aber keine abschließende Bewertung und Feststellung über das finale Leistungsangebot treffen. Zugleich teilt sie mit: „Mit Bezug auf unsere Klinik in Neustadt gehen wir derzeit davon aus, dass es zu keinen nennenswerten Änderungen im Leistungsangebot kommen wird.“
Die Ameos-Gruppe befürchtet, dass die geplante Reform der Daseinsvorsorge der Bevölkerung Einschränkungen zufügen werde – „insbesondere in Bezug auf die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in der Fläche“. Dies teilt Sprecherin Anja Baum mit. Ameos betreibt Kliniken in Oldenburg, Eutin, Middelburg sowie auf Fehmarn und hat mehr als 1100 Mitarbeiter.
Fest steht, dass es bis zur Umsetzung der Reformdauern wird. Am 22. November kommt das Gesetz in den Bundesrat. Dieser muss noch zustimmen. „Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass es in den Vermittlungsausschuss kommt, um Verbesserungen an dem Gesetz zu erreichen“, erläutert Christian Kohl, Sprecher des Kieler Gesundheitsministeriums. Sollte das Gesetz verabschiedet werden und der Bund entsprechende Verordnungen erlassen, wären die Bundesländer am Zug. Sie entscheiden, welches Krankenhaus in Zukunft welche Leistungen anbieten darf. Die Kliniken müssen also zum Beispiel für den Bereich Herzchirurgie eine bestimmte Zahl an Personal sowie ein Qualitätsniveau nachweisen. Machen sie das nicht, gibt es kein Geld.