Eutin.
Was geschieht, wenn ich mich aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern kann? Eine rechtzeitige, gute Vorsorge ist sehr wichtig. Dies gilt nicht nur für ältere Menschen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln die Umsetzung der Wünsche, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Doch welche Verfügung ist für welchen Zweck gedacht? Ein Vortrag der Rechtsanwältin und Fachanwältin Jasmin Jonuleit am Montag, 7. Oktober, um 18 Uhr zeigt auf, was bei einer Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht beachtet werden sollte. Im Rahmen des Vortrags werden auch ausführlich die Themenbereiche Betreuung und Testament angesprochen. Die Veranstaltung findet in der Familienbildungsstätte Eutin, Dunckernbek 1 statt. Anmeldungen werden unter info@ fbs-eutin.de angenommen.