Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst oder deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag (Familienkasse) beziehen. Auch für Wohngeldempfänger besteht die Möglichkeit, diese Leistungen beim Kreis Ostholstein zu beantragen.
Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 130 Euro und zum 1. Februar 65 Euro. Damit sollen Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Taschenrechner oder Bastelmaterial erleichtert werden.
Auch die Kosten für eintägige Ausflüge oder Klassenfahrten der Schulen werden als Leistungen des Bildungspakets erstattet. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit, dass Schulen eintägige Schulausflüge direkt über die Bildungskarte abrechnen können. Hierüber kann die jeweilige Schule Auskunft geben.
Mehr Info zum Bildungspaket und zu weiteren Leistungen wie Schülerbeförderungskosten oder Lernförderung sind im Internet unter www.kreis-oh.de/bildungspaket und www.jobcenter-ostholstein.de zu finden.