Eutin.
Die Stadt Eutin sucht für die Besetzung des stellvertretenden Schiedsamtes ab 1. Januar 2025 eine stellvertretende Schiedsperson. Die Bewerbungsfrist endet schon am 22. August 2024. Eine stellvertretende Schiedsperson gibt es in jeder Stadt, sie wird auf Vorschlag der Stadtvertretung vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von fünf Jahren ernannt. Ihr Amt führen die Schiedspersonen, die älter als 30 Jahre alt und in ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich aus. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und mit einem Vergleich zu beenden. Die Vorstellung der Bewerber findet im Hauptausschuss am 10. September, die Wahl bei der Stadtvertretersitzung am 2. Oktober statt.
Interessenten senden ein Motivationsschreiben – dieses wird zur Wahl öffentlich zugänglich sein - sowie einen Lebenslauf bis 22. August an die Stadt Eutin, Fachdienst Bürgerservice – Bürgerbüro, Sabrina Hilpert (Tel. 04521/ 793 209), Postfach 328, 23693 Eutin