Er appelliert in einem Brief an die Innenministerin , Dr. Sabine Sütterlin-Waack ausdrücklich, an der bisherigen Förderung für Feuerwehrhäuser festzuhalten, deren Höhe ohnehin als eher gering anzusehen ist. „Es trägt mich mit großer Sorge, dass ein Nichtfördern von Feuerwehrhäusern ein völlig falsches Signal in den ehrenamtlichen Bereich unserer freiwilligen Feuerwehren sendet. Gerade in dieser Zeit erwarten die Bürger Investitionen in die öffentliche Sicherheit“, so Landrat Gaarz. Er habe zwar Verständnis für die angespannte Haushaltssituation des Landes Schleswig-Holstein, sieht diese Entscheidung dennoch sehr kritisch. Bei ebenfalls angespannter Haushaltssituation sind die Feuerwehrhäuser durch die Kommunen vorzuhalten. Die Kommunen haben nach dem Brandschutzgesetz eine angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten. Hierzu gehört insbesondere auch die Bereitstellung von Feuerwehrhäusern (§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BrSchG - Brandschutzgesetz).