Lübeck.
Der Fußgängerführerschein für Kita-Kinder ist eine ideale Gelegenheit, Kindergartenkinder auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorzubereiten. Gerade die Vorschulis werden in der nun folgenden Zeit mobiler und erweitern ihren Radius. Kinder sind erst im Alter von ca. 8 bis 9 Jahren in der Lage, am Straßenverkehr aktiv teilzunehmen. Zuvor sind Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit der Kinder noch nicht ausreichend entwickelt, um auf die vielfältigen Eindrücke des Verkehrs angemessen zu reagieren. In diesem Zusammenhang bieten einige Kindertagesstätten den Erwerb des Fußgängerführerscheines an. Gerade für Vorschulkinder ist dies in Vorbereitung auf den Wechsel zur Schule sehr sinnvoll und wichtig. Zum Abschluss der Ausbildung bekommt jedes Kind seinen Fußgängerführerschein ausgehändigt - mit einem „offiziellen“ Stempel und genug Platz, um den Namen einzutragen und ein Foto von sich einzukleben. Wenn Sie die Prüfung zusammen mit einem Polizeibeamten oder einer Polizeibeamtin abnehmen, erhöht das den Bedeutungsgrad. Neben wichtigen Telefonnummern erzählen die Beamten den Kindern auch einiges zu den Aufgabengebieten der Polizei und beantworten alle Fragen der Kinder.
Wenden Sie sich gerne an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder informieren Sie sich unter der zentralen Rufnummer 0451- 1310.