Eutin.
Der Kreis Ostholstein appelliert an alle Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953-1980, die noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins sind, diesen umzutauschen. Bis 19. Januar 2025 müssen alle Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht sein. Für den Termin den gültigen Personalausweis, den alten Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen. Falls der alte Führerschein nicht vom Kreis Ostholstein ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift benötigt. Die stellt die Führerscheinstelle des alten Führerscheins aus.